Die Zahlungsfähigkeit ist das Fundament eines jeden erfolgreichen Unternehmens. Eine rollierende kurz- und mittelfristige Planung gibt den nötigen Einblick in wesentliche, künftige Zahlungsflüsse und zeigt vorausschauend wichtige Steuerungsmöglichkeiten auf. Ein aktives Management gewährleistet durch treffsichere Maßnahmen die Liquidität. Einen Einblick in die praxisorientierte Implementierung in jedem Unternehmen finden Sie im Beitrag.
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Die Übergabe eines Betriebs auf die nächste Generation ist für die Beteiligten häufig eine große Herausforderung. Neben betriebswirtschaftlichen und zivilrechtlichen sind auch steuerrechtliche Überlegungen von besonderer Bedeutung. Durch eine rechtzeitige Planung der Übergabe kann die jeweilige Steuerbelastung optimiert werden. Ausgewählte wichtige Punkte haben wir für Sie überblicksartig dargestellt.
Der VwGH hat in einer aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass Gewinnausschüttungen an geschäftsführende GmbH-Gesellschafter:innen - unabhängig von ihrer Höhe - in die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung mit einfließen, sofern daneben noch ein weiterer Geschäftsführerbezug vorliegt. Offen lässt der VwGH die Frage, ob eine Versicherungspflicht auch dann besteht, wenn kein Geschäftsführerbezug vorliegt und nur Gewinnausschüttungen empfangen werden.
Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seiner Rechtsprechung darauf, dass es im Falle einer vorzeitigen Beendigung einer Vermietung für die Annahme einer Einkunftsquelle entscheidend darauf ankommt, ob die Vermietung von vornherein auf einen Zeitraum bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses geplant war.
Seit 2022 ist es möglich, dass Unternehmer:innen einen fiktiven Unternehmerlohn bei der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie ansetzen. Mit Anpassung der Forschungsprämienverordnung wurde der Stundensatz von 45 auf 50 Euro angehoben. Der jährliche Höchstbetrag des fiktiven Unternehmerlohns beträgt 86.000 Euro.
Eine vorzeitige Beendigung von befristeten Dienstverhältnissen mit Saisonarbeitskräften kann Schadenersatzansprüche begründen. Bei einer Verlängerung über die Befristung hinaus gilt ab 1.11.2024 der neue Kollektivvertag für die Hotellerie und Gastronomie, der die einmalige Verlängerung um bis zu vier Wochen ermöglicht.
In Österreich sind viele Körperschaften, die als ideelle Vereine nach dem Vereinsgesetz organisiert sind, auch unternehmerisch tätig. Bei wachsendem Umfang ihrer unternehmerischen Tätigkeit erweist sich die Rechtsform des Vereins, dessen Strukturen eher auf die Verfolgung ideeller Ziele zugeschnitten sind, zunehmend als ungeeignet. Es kann daher sinnvoll sein, unternehmerische Aktivitäten in eine Tochter-GmbH auszulagern oder den Verein in eine Genossenschaft umzuwandeln.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in der Fahrtkostenersatzverordnung, der Kilometergeldverordnung und in der Sachbezugswerte-Verordnung die Regelungen für 2025 festgelegt. Wir haben die Details kompakt für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie beim Kilometergeld die ausdrücklich in der Kilometergeld-Verordnung geregelte Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches zum Nachweis der betrieblichen Fahrten.
Substanzielle Erhöhungen der Personalkosten durch kollektivvertragliche Anpassungen sowie Neuregelungen zur Einstufung und Vordienstzeitenanrechnung erfordern in der Gastronomie und Hotellerie mehr denn je eine präzise Kalkulation und optimale Personaleinsatzplanung. Gestaltungsmöglichkeit liegt in der Durchrechnung der Arbeitszeit der Dienstnehmer:innen, womit flexibel auf Schwankungen in der Gästefrequenz reagiert werden kann. Wichtige Details sind zu beachten.
Das Bundesfinanzgericht bestätigte kürzlich die schon bisher verbreitete Rechtsmeinung, dass die Veräußerung einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz darstellt.
Rückwirkend ab dem 1.1.2024 werden die Größenkriterien für Bilanzsumme und Umsatz erhöht. Die schon seit längerem erwartete UGB-Schwellenwerte-Verordnung des BMJ liegt nun (endlich) vor. Details zum rückwirkenden Inkrafttreten sowie zu den Auswirkungen der neuen Größenklassen auf den Jahresabschluss, die Prüfungspflicht und die Offenlegung haben wir für Sie aufbereitet.
Unternehmer:innen, die eine Lieferung oder sonstige Leistung an andere Unternehmer:innen erbringen, sind zur Rechnungsausstellung verpflichtet. In Deutschland dürfen ab 1. Jänner 2025 Rechnungen im B2B-Bereich nur mehr elektronisch ausgestellt werden. Dies könnte auch österreichische Unternehmen betreffen, die in Deutschland eine Niederlassung haben.
Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung eines Betriebes einen Gewinnfreibetrag geltend machen. Scheiden Wirtschaftsgüter vor Ablauf der 4-Jahresfrist aus dem Betriebsvermögen aus, wird idR der geltend gemachte investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nachversteuert. Wir zeigen Ihnen mögliche Gestaltungen zur Vermeidung einer Nachversteuerung.
Der Gesetzgeber novellierte das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz mit dem Ziel, die Transparenz von Treuhandschaftsvereinbarungen im Kontext des wirtschaftlichen Eigentums zu erhöhen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle Meldungen, die nach dem 30.6.2024 an das Register übermittelt werden. Wir haben für Sie aufbereitet, was das konkret für die Offenlegung von Treuhandschaften in der Beteiligungskette und im Kontext von Trusts, Stiftungen, vergleichbaren juristischen Personen bedeutet.
Das Einrichten einer steuerlichen Unternehmensgruppe kann zwecks Verrechnung von steuerpflichtigen Gewinnen einer Gesellschaft mit steuerlichen Verlusten einer anderen Gesellschaft sinnvoll sein und sollte regelmäßig fachkundig geprüft werden. Vor dem Jahresende empfiehlt sich auf Basis Ihrer wirtschaftlichen Ergebniserwartungen in der Unternehmensgruppe ein Check, ob sich ein Hineingehen oder auch ein Herausgehen aus einer steuerlichen Gruppe für Sie lohnt.
Nachdem das Abgabenänderungsgesetz 2023 eine Regelung für die Einlage von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaften getroffen hat, wurde nun mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 der umgekehrte Vorgang, also die Übertragung von Gegenständen aus dem Vermögen der Personengesellschaft in das Eigentum eines Gesellschafters gesetzlich geregelt. Damit wurde eine gesetzliche Deckung für die bestehende Verwaltungspraxis der Finanz geschaffen.
Konkret: Wer für abgabenrechtlich zu führende Bücher Belege verfälscht oder falsche Belege herstellt oder verwendet, um einen Geschäftsvorgang vorzutäuschen, macht sich eines Steuerbetrugs strafbar. Im Bereich des Sozialbetrugs kommt es ab 1.9.2024 auch dann zu einer Eintragung in die Sozialbetrugsdatenbank, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens ermittelt wird und sich dabei eine Verkürzung von Beiträgen/Zuschlägen ergibt oder ein Unternehmen „nur" unter Scheinunternehmensverdacht steht. Sorgen Sie vor, damit Sie nicht in Betrugsfälle von Scheinunternehmen hineingezogen werden.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde eine umfassende Änderung der bestehenden nationalen Kleinunternehmerregelung vorgenommen und eine einheitliche EU-Regelung für Kleinunternehmer innerhalb der EU umgesetzt. Die neuen Regelungen gelten ab 1.1.2025. Wir haben die umfassenden Details (auch zur Pauschalierung) für Sie zusammengefasst.
Je nach Größenklasse sind Unternehmen alsbald verpflichtet, ihr Finanz- und Rechnungswesen um Nachhaltigkeitsberichte zu erweitern. Je nach Lieferanten-, Kunden- und Finanzierungsstruktur können und sollten auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) am Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ nicht vorbeigehen. Wir stellen Ihnen hier den Überblick „5-Stufen Leitfaden für eine nachhaltige Transformation für KMU – September 2023“ sowie auch den Überblick „5 Gründe, warum Nachhaltigkeit für KMU wichtig ist – November 2023“ von Accountancy Europe in übersetzer Version als Download und grundlegende Information zur Verfügung.
Immer wieder wird im Rahmen einer GPLB-Prüfung beanstandet, dass angeforderte Lohnunterlagen unvollständig oder nicht korrekt geführt sind. Letztlich verantwortlich hierfür sind die Leitungsorgane (Vorstand, Geschäftsführung, Vereinsführung, etc.). Um Strafen zu vermeiden, empfehlen wir, nachfolgende Unterlagen stets vollständig und korrekt zu führen.
Nahezu 10.000 Unternehmen österreichweit unterschiedlichster Branchen, Rechtsformen und Unternehmensgrößen haben uns bereits die Führung des laufenden Rechnungswesens anvertraut. LBG bietet Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum, von der „klassischen“ Buchhaltung bis zur umfassend durchdachten, digitalen kaufmännischen Organisation.
Machen Sie sich ein Bild von unseren Beratungs- und Dienstleistungen im LBG-Geschäftsfeld "Arbeitgeberberatung & Personalverrechnung". Aktuell berechnen wir die Löhne und Gehälter für rund 33.000 Mitarbeiter:innen unserer Kunden – Monat für Monat, für vielfältige Branchen und unterschiedlichste Betriebsgrößen.
Steuern, GPLB, Grundaufzeichnungen, Bareinnahmen, Registrierkasse, Fahrtenbuch, Dienstverhältnisse, Repräsentationsaufwendungen, Arbeitszeit, Sachbezüge, ...
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