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Tax-News | Business-News

Einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses im Krankenstand – Neuregelung ab 1.7.2018

Ein Dienstverhältnis kann jederzeit ohne Einhaltung von Fristen im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in aufgelöst werden. Empfehlenswert ist, in einer schriftlichen Vereinbarung zur einvernehmlichen Auflösung festzuhalten, an welchem Tag das Dienstverhältnis endet, ob allfällig einvernehmlich noch ein Urlaubsverbrauch bis zum festgelegten Ende des Dienstverhältnisses vereinbart wird und wieviel nicht konsumierter Urlaub bzw. noch nicht verrechnete Mehr- oder Überstunden bestehen. Gleichzeitig macht es Sinn klarzustellen, dass allfällig getroffene Vereinbarungen betreffend Ausbildungskostenrückersatz, Konkurrenzklauseln, Kundenschutz etc. aufrecht bleiben. Neuregelung ab 1.7.2018 bei Krankenstand: Bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses während eines Krankenstandes besteht (analog zur Arbeitgeber-Kündigung) über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus ein Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers. Leer publicación

Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Arbeitsunfall für Angestellte – Rechtslage ab 1. Juli 2018

Mit 1. Juli 2018 sind neue Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Arbeitsunfall für Angestellte in Kraft getreten. In vielen Fallkonstellationen aus der Praxis treten aber nun Zweifelsfragen auf, ab wann diese neuen Bestimmungen konkret im zu beurteilenden Einzelfall in Übergangsphasen tatsächlich anzuwenden sind. Sie finden dazu die Antworten zur aktuellen Rechtsmeinung der Gebietskrankenkassen in unserem nachstehenden Beitrag. Leer publicación

Steuerliche Änderungen bei Leitungsentschädigungen

Im Jahressteuergesetz 2018 (Nationalratsbeschluss vom 4. Juli 2018) wird die Besteuerung von Leitungsrechten neu geregelt. Ab 1.1.2019 unterliegen Einkünfte in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, einer pauschalen Abzugsteuer in Höhe von 10%. Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte, also der Eigentümer des Grund und Bodens. Abzugsverpflichteter ist der Schuldner der Einkünfte, also das jeweilige Infrastrukturunternehmen. Der Abzugsverpflichtete hat die Abzugsteuer bei jeder Zahlung einzubehalten und an sein Betriebsfinanzamt abzuführen. Mit der Entrichtung der Abzugsteuer durch den Abzugsverpflichteten gilt grundsätzlich die Einkommensteuer in Bezug auf die entsprechenden Einkünfte als abgegolten. Für Steuerpflichtige ist, abhängig vom übrigen Einkommen, ab 1.1.2019 die Regelbesteuerungsoption überlegenswert, da in diesem Fall 33% der Entschädigungssumme als Einkommensteuerbemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Dies kann im Einzelfall günstiger sein, als die pauschale 10%ige Abzugsteuer. Leer publicación

LBG informiert über steuerliche Begünstigungen im Zusammenhang mit Unwetter- und Katastrophenschäden

Hochwasser, Erdrutsche, Vermurungen, Lawinen, Schneekatastrophen, Stürme und andere Katastrophen richten in Österreich immer wieder schwere Schäden an. Die damit verbundenen Aufräumungsarbeiten und Wiederherstellungsmaßnahmen sind dabei oftmals mit enormen finanziellen Aufwendungen verbunden. Zumindest aus steuerlicher Sicht können die Betroffenen jedoch von einigen Erleichterungen und Befreiungen Gebrauch machen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Ausgaben für Katastrophenschäden im Zusammenhang mit dem betrieblichen Bereich oder mit der privaten Sphäre stehen. Leer publicación

Gestaltungsmöglichkeiten bei Baurechtsvereinbarungen

Nicht nur die Übertragung von Grundstücken, auch die Bestellung eines Baurechtes führt grundsätzlich zu einem grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang. Insbesondere bei der Einräumung des Baurechtes gegen Entrichtung eines Baurechtszinses kann es – abhängig von der konkreten vertraglichen Vereinbarung – zu einer beträchtlichen Grunderwerbsteuerbelastung kommen. Um nachteilige grunderwerbsteuerliche Folgen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher im Vorfeld des Vertragsabschlusses, den Vertragsinhalt sorgfältig zu prüfen, steuerliche Gestaltungsoptionen auszuloten und den Baurechtsvertrag gegebenenfalls anzupassen. Leer publicación

VwGH zu Umqualifizierung von selbständiger Tätigkeit eines Arztes in die eines Arbeitnehmers

Die Umqualifizierung von selbständigen Tätigkeiten eines Arztes in die eines Arbeitnehmers seitens der Finanz oder der Sozialversicherung ist ein brennendes Dauerthema, da wesentliche finanzielle Nachbelastungen die Folge sein können. Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt die selbständige Tätigkeit der visitierenden Ärzte in der Dialysestation, welche in der Rechtsform einer GmbH geführt wurde, in ein Dienstverhältnis umqualifiziert und die entsprechenden Abgaben nachverrechnet. Argumentiert wurde, dass die Ärzte in den Organismus der Gesellschaft integriert waren, kein Unternehmerwagnis und auch keine völlige Weisungsfreiheit bestünden. Leer publicación

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt einen Rechnungsempfänger grundsätzlich nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht. Um diesen Formvorschriften zu genügen, muss eine Rechnung grundsätzlich folgende Merkmale aufweisen: Leer publicación

„Digitale Kompetenz, eine wichtige Schlüsselfähigkeit für jeden Unternehmer, jede Führungskraft und jeden Mitarbeiter"

Die Informationstechnologie ist keine Errungenschaft unserer Zeit. Neu sind jedoch die nahezu unbegrenzten Möglichkeiten der digitalen Vernetzung mit tiefgreifenden Veränderungen in allen Geschäftsbereichen, im Konsumverhalten und in der Arbeitswelt. "Es kommt auf die zügige Entwicklung der persönlichen "Digitalen Kompetenz" an. Es geht um die beharrliche Suche im Geschäftsalltag, Gewohntes durch digitale Prozesse zu ersetzen - integriert in ein digitales Gesamtsystem", sagt Heinz Harb, Managing-Partner und Vorsitzender der Geschäftsführung bei LBG Österreich zur Bedeutung der "Digitalen Kompetenz" für jeden Unternehmer, jede Führungskraft und jeden Mitarbeiter. Mehr dazu finden Sie im folgenden Interview. Leer publicación

Ferialpraktikanten rechtzeitig anmelden

Die Ferien rücken immer näher und damit auch die Zeit der Ferialpraktikanten. „Echte Ferialpraktikanten" sind Schüler/innen bzw. Student/innen, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene Tätigkeit verrichten. Gerade im Rahmen der landwirtschaftlichen Schulen spielt das Ferialpraktikum eine wichtige Rolle. Pflichtpraktikanten, die wie beispielsweise im Kollektivvertrag für Landarbeiter vorgesehen eine Entschädigung erhalten, sind wie alle Dienstnehmer/innen vor Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Leer publicación

Meldefrist für die erstmalige Meldung an das „Wirtschaftliche Eigentümer Register“ bis 15. August 2018 verlängert, straffreie Nachfrist endet am 15.11.2018

Nach massiven technischen Anlaufproblemen des beim BMF geführten „Wirtschaftliche Eigentümer Register“ Anfang Mai 2018 teilt das BMF im Informationsschreiben vom 14.5.2018 mit, dass die Frist zur erstmaligen Meldung nunmehr am 15.8.2018 (statt am 1.6.2018) endet. Unter Berücksichtigung der vom BMF zusätzlich eingeräumten 3-monatigen Nachfrist ist eine Erstmeldung straffrei spätestens bis zum 15.11.2018 möglich. Die Meldepflicht trifft bestimmte inländische Rechtsträger (GmbH, AG, OG, KG, Verein, Privatstiftung etc.) und ist von deren Geschäftsführern, Vorständen, etc. zeitgerecht durchzuführen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Arbeiten für Sie. Leer publicación