LBG Österreich – Vereine, Gemeinnützige Organisationen, KöR
NPO-Zuschuss: Verlängerung für das 1. Halbjahr 2021. Erhöhter Struktursicherungsbeitrag sowie Kostenersatz für verpflichtende COVID-19-Tests. Antragstellung bis 15. Oktober 2021.
Der NPO-Unterstützungsfonds wurde für das 1. Halbjahr 2021 verlängert. Gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwillige Feuerwehren, gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Körperschaften öffentlichen Rechts sollen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt werden, um trotz coronabedingter Einnahmenausfälle weiterhin ihre statutengemäßen Aufgaben zu erfüllen.
Der erhöhte Struktursicherungsbeitrag von nunmehr 10% der gesamten (!) Einnahmen aus 2019 (alternativ der Durchschnitt aus 2018 und 2019) sowie die Geltendmachung der Kosten für verpflichtende COVID-19-Tests bis 12.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenausfalls machen die Neuauflage des NPO-Zuschusses besonders attraktiv. Über Tausend von uns begleitete NPO-Zuschuss-Anträge für den 1. und 2. NPO-Zuschuss haben gezeigt, dass sich die Antragstellung lohnt und die Auszahlung rasch erfolgt. Wie haben die Details für den nunmehr 3. NPO-Zuschuss auf Basis der Richtlinie für Sie zusammengefasst.