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Tax-News | Business-News

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Deadlines für Ein- und Austritt beachten!

Selbstständig Erwerbstätige können seit 1.1.2009 für die Dauer ihrer Selbstständigkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Für den Abschluss dieser freiwilligen Arbeitslosenversicherung (und auch den Austritt) gelten bestimmte Fristen, abhängig davon, ob der nunmehr selbstständig Erwerbstätige bereits am 1.1.2009 (dem Zeitpunkt der Einführung der Option) selbstständig tätig war oder nicht. Leer publicación

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2017

Bis Ende Februar 2018 sind die Lohnzettel 2017 und auch bestimmte Sonderausgaben (z.B. Spenden und Kirchenbeiträge) bei der Finanz in elektronischer Form eingelangt. Hier nun einige ausgewählte Tipps zur bevorstehenden Arbeitnehmerveranlagung 2017. Leer publicación

Start ins Jahr 2018 – Änderungen bei Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Ein kompakter Überblick von LBG Österreich für Unternehmer, Geschäftsführer, Dienstnehmer.

Der Jahresbeginn ist die Chance, vieles neu zu gestalten! Gleichzeitig besteht für Unternehmer/innen auch die Notwendigkeit, vieles an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. So bringt 2018 wesentliche Änderungen im Steuerrecht, in der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. LBG Österreich fasst für Sie auf 12 Seiten kompakt das Wesentliche zusammen. Leer publicación

„aws IP.Market“: Bis zu 200.000 Euro Zuschuss für technologie-entwickelnde KMU für die kommerzielle Verwertung von geistigem Eigentum. Antragsfrist endet am 16.2.2018.

„aws IP.Market“ richtet sich an technologieentwickelnde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie technologieentwickelnde Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich, welche als Geschäftsmodell eine kommerzielle Verwertung von geistigem Eigentum (Patente, etc.) außerhalb des eigenen Unternehmens für eine Innovation oder neue Technologie anstreben. Das Förderprogramm ist zweistufig und beinhaltet nichtmonetäre Förderungen (Beratung, Analysen, etc.) und für KMU zusätzlich auch monetäre Zuschüsse. Der Antrag auf Förderung ist ausschließlich online über den Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice (aws) möglich und endet am 16. Februar 2018, 12:00 Uhr. LBG fasst die Details für Sie zusammen: Leer publicación

Umsatzsteuerpflicht in der Schweiz: Änderungen für österreichische Unternehmer mit Schweizer Geschäftsbeziehungen ab 1.1.2018.

Aufgrund von Änderungen im Schweizer Umsatzsteuerrecht kommt es ab 1.1.2018 für ausländische - und somit auch für österreichische - Unternehmer, die Leistungen in der Schweiz erbringen, zu Verschärfungen. Insbesondere wird ab dann für die maßgebliche Umsatzgrenze (100.000 CHF), ab welcher ein ausländischer Unternehmer in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig wird, auf den weltweiten statt wie bisher auf den Umsatz in der Schweiz abgestellt. Die Umsatzsteuersätze werden hingegen leicht gesenkt. Leer publicación

Für welche ab dem 11.11.2017 abgeschlossenen Mietverträge entfällt die Mietvertragsgebühr?

Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden, sind von der Mietvertragsgebühr generell befreit. Mietverträge, die z.B. über Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen werden, bleiben gebührenpflichtig. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nun eine Information veröffentlicht, was unter Wohnraum zu verstehen ist. Leer publicación

Grundbucheintragungsgebühr – Bedenken zur EU-Rechtskonformität. In besonders gelagerten Fällen könnte eine Prüfung durch den EuGH sinnvoll sein.

Es bestehen Bedenken, ob die Grundbucheintragungsgebühr iHv 1,1 Prozent des Verkehrswertes (bzw. 3-fachen Einheitswertes) des übertragenen Grundstückes dem EU-Recht entspricht (TP 9 lit b Z 1 GGG). Eine Deckelung der Gebühr ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Gebührenmodell dieser Art hat der EuGH bereits in seinem Urteil Rs C-188/95 - Fantask als EU-rechtswidrig erkannt: Leer publicación

Beschluss der Bundesregierung: „Beschäftigungsbonus“ – Anträge noch bis 31.1.2018 möglich | „Beschäftigungsaktion 20.000“ – keine Anträge mehr nach dem 31.12.2017

Im Sommer 2017 wurden zwei Arbeitsmarktmaßnahmen, nämlich der „Beschäftigungsbonus“ und die „Beschäftigungsaktion 20.000 für ältere Arbeitnehmer“ eingeführt. Die Bundesregierung hat mit Beschluss von 1.1.2018 aufgrund positiver Konjunkturprognosen und damit einhergehenden erwarteten Mitnahmeeffekten die Rückführung dieser beiden Maßnahmen insoweit beschlossen, als Anträge für den „Beschäftigungsbonus“ nur mehr insoweit bearbeitet werden, als sie bis spätestens zum 31.1.2018 bei der Austria Wirtschaftsservice einlangen bzw. Anträge für die „Beschäftigungsaktion 20.000“, die nach dem 31.12.2017 einlagen, nicht mehr berücksichtig werden. Stattdessen sollen verstärkt Arbeitsmarktmaßnahmen in Form von Aus- und Fortbildung gesetzt werden. Leer publicación

Apotheken-Beratung: Beachtenswertes bei längeren Öffnungszeiten

Längere Öffnungszeiten erfordern eine klare Kalkulation, wirtschaftliche Überlegungen und Umsicht im Marktumfeld. Leer publicación

VAT: Exercise important VAT-related options at the beginning of the year in time

LBG Austria - Summary: If an entrepreneur wants to switch from actual taxation to imputed taxation or wants to voluntarily file monthly preliminary VAT returns or wants to return to small business exemption regulation it is necessary to pay attention to the corresponding deadlines for application.

Switch from actual taxation to imputed taxation:
As a rule, tax liability takes effect in the month in which deliveries or services are provided (imputed taxation) or, in the case of taxation according to monies received (actual taxation), per the end of the calendar month in which they were earned. In Austria, entrepreneurs who work freelance (such as lawyers) or entrepreneurs not obligated to keep books of account, may apply for imputed taxation instead of actual taxation. The application therefore must be filed no later than the deadline for filing the first preliminary VAT return, as a rule therefore with the January preliminary VAT return by March 15 at the latest.

Voluntary monthly preliminary VAT return:
Entrepreneurs with sales exceeding € 100.000 in the preceding calendar year are obligated to file their preliminary VAT returns monthly. If sales are between € 30.000 and € 100.000 preliminary VAT returns generally need to be filed quarterly. In that case, however, entrepreneurs may voluntarily opt for monthly preliminary VAT returns. In order to opt for this choice it is necessary to submit the preliminary VAT return for the first calendar month of a taxable period on time, as a rule therefore by March 15.

Return to small business exemption regulation
Small business owners are entrepreneurs who operate their business in Austria (are resident or domiciled in Austria up until 31 December 2016) and who do not exceed a turnover limit of € 30.000 annually. They do not have to pay any sales tax on their income to the fiscal authorities; on the other hand they may not deduct input tax from expenses. If small business owners want to switch from being exempt from sales tax to sales tax liability they can waive it (option declaration). This waiver is binding for at least five years. In order to return to the small business exemption regulation the withdrawal must be declared no later than the end of the first calendar month. Otherwise sales remain subject to VAT.

We recommend prior to making one of the choices described above to compare the options in terms of profitability and liquidity.

Contact & Advice: Our experts at LBG will be pleased to advise you in your individual situation. Please contact our consultants either directly at LBG at our 30 locations in Austria (www.lbg.at) or email us welcome@lbg.at – we will connect you with the right expert at LBG who is very familiar with your concerns.

January 2, 2018
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