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Tax-News | Business-News

Verzichten Sie nicht auf den Zuschuss für Entgeltzahlungen an Mitarbeiter bei Krankheit oder Unfall. Antragsfrist 31.12.2017 beachten!

Wird einer Ihrer Mitarbeiter krank, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Krankenentgelt zu zahlen. Diese finanzielle Belastung wird durch einen Zuschuss der AUVA reduziert, wenn ... Leer publicación

Immobilienertragsteuer und Hauptwohnsitzbefreiung: Toleranzfrist für die Aufgabe des Hauptwohnsitzes kann auch 1 Jahr überschreiten

Wird eine Liegenschaft verkauft, so fällt grundsätzlich auch im Privatbereich Immobilienertragsteuer an. Unter gewissen Voraussetzungen ist jedoch eine Steuerbefreiung möglich, wenn es sich um den Hauptwohnsitz des Verkäufers handelt. Fraglich war aber, innerhalb welcher Frist die Aufgabe des alten Hauptwohnsitzes durch den Verkäufer stattzufinden hat. Die Antwort des VwGH fällt durchaus praxisbezogen aus und erteilt der starren Fristenklausel des BMF eine Absage. Leer publicación

Sachbezug: Neue Richtwerte für Wohnraumbewertung ab 1.1.2018

Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kostenlosen oder vergünstigten Wohnraum zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), ist dies als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu werten wofür grundsätzlich Sachbezug anzusetzen und somit Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten sind. Die Berechnungsbasis für den Sachbezug bilden je nach Bundesland unterschiedliche Richtwerte. Ab 1.1.2018 gelten folgende Quadratmeterwerte: Leer publicación

Ab 1.1.2018 entfällt bei Angestellten mit sehr geringem Beschäftigungsausmaß die kurze 14-tägige Kündigungsfrist

Bisher galt die im Angestelltengesetz geregelte Kündigungsfrist nicht für Dienstverhältnisse, die für weniger als 1/5 der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit vereinbart waren. Diese Dienstverhältnisse können bis 31.12.2017 unter Einhaltung einer 2-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ab 1.1.2018 entfällt diese kurze Kündigungsfrist. Leer publicación

Handlungsbedarf noch vor dem Jahreswechsel 2017/18 - Wertvolle Tipps und Checklisten von LBG Österreich für Unternehmer, Geschäftsführer, Dienstnehmer

Der Jahreswechsel naht in Riesenschritten – vieles ist noch zu tun. Wer seine Chancen, noch rechtzeitig vor dem 31.12.2017 nützen möchte, findet im Folgenden eine Auswahl mit praktischen Handlungsoptionen. Bitte beachten Sie, dass bei vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahren Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Natürlich kann dieser Überblick eine individuelle, persönliche Beratung durch unsere Beratungsteams an einem unserer 30 österreichweiten LBG-Standorte nicht ersetzen. Bitte vereinbaren Sie daher noch rechtzeitig Ihren persönlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf Sie! Leer publicación

Energy tax rebate: question whether limitation to production enterprises is legal again before the European Court of Justice – deadline for applications for 2012 is December 31 2017

LBG Austria - Summary: The limitation of the Austrian energy tax rebate to production enterprises has been subject to disputes before various courts for years already and the contentious legal question whether service providers are still entitled to the energy tax rebate after January 2011 is still unsolved. A recent judgement by the Austrian Supreme Administrative Court (VwGH) on this controversial question has been issued. Contrary to what was expected, the Supreme Administrative Court has not ruled on this issue substantively yet but referred the case to the European Court of Justice (ECJ) regarding questions on the appropriate interpretation of European Union law. Service providers who want to maintain their potential claims need to submit applications; the deadline for the year 2012 is December 31 2017.

Contact & Advice: Our experts at LBG will be pleased to advise you in your individual situation. Please contact our consultants either directly at LBG at our 30 locations in Austria (www.lbg.at) or email us welcome@lbg.at – we will connect you with the right expert at LBG who is very familiar with your concerns.

November 14, 2017
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Erweiterung der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung auch auf die Unternehmensberatungs-GmbH

Freiberuflich tätige Unternehmer, wie etwa Ärzte, Tierärzte, Ziviltechniker oder Unternehmensberater, können die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen und abführen (Ist-Besteuerung). Bislang war dies auch schon für berufsrechtlich zugelassene Freiberufler-GmbHs (z.B. Ärzte-GmbH, Rechtsanwalts-GmbH) möglich, nicht aber beispielsweise für Unternehmensberatungs-GmbHs. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Einschränkung in Widerspruch zur Neutralität des europäischen Mehrwertsteuersystems steht und den Kreis der Kapitalgesellschaften, die von der Ist-Besteuerung (und damit vom Liquiditätsvorteil) Gebrauch machen können, erweitert. Leer publicación

Elimination of fees on tenancy agreements in effect since 11/11/2017

LBG Austria - Summary: The legislative amendment on the elimination of fees on tenancy agreements was announced in the Federal Law Gazette on November 10, 2017 and is therefore – in absence of any separate regulation – in effect since November 11, 2017. This means, that all written tenancy contracts signed as of November 11, 2017 are not subject to fees in connection with the contract. Lease contracts for commercial properties remain unaffected.

Contact & Advice: Our experts at LBG will be pleased to advise you in your individual situation. Please contact our consultants either directly at LBG at our 30 locations in Austria (www.lbg.at) or email us welcome@lbg.at – we will connect you with the right expert at LBG who is very familiar with your concerns.

November 14, 2017
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Personalverrechnung: Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen im Kalenderjahr

Die Gebietskrankenkasse bringt in Erinnerung: Die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen ist ein kalenderjährlicher Betrag. Für die Beitragsabrechnung bis zur Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen sind daher sämtliche Sonderzahlungen im Kalenderjahr zu berücksichtigen. Abweichend ist die Vorgangsweise geregelt, wenn in einem Kalenderjahr mehrere Beschäftigungen gleichzeitig ausgeübt werden. Leer publicación

LBG führt Ihre Personalverrechnung und berät Sie bei Abgabenprüfungen, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Personalkosten

LBG ist eines der österreichweit führenden Beratungsunternehmen im Bereich „Lohn- und Gehaltsverrechnung, Arbeitgeber-Beratung“. Wir führen die laufende Personalverrechnung unserer Klienten für rund 30.000 Dienstnehmer/innen pro Monat. Dabei sind wir für zahlreiche Unternehmen mit nur einem einzigen Mitarbeiter genauso tätig wie für viele Unternehmen mit 10, 20 oder auch mehreren 100 Mitarbeiter/innen. Unsere aktuell größten Personalverrechnungsklienten beschäftigen jeweils rund 1.500 - 2.000 Mitarbeiter/innen in Österreich, teils an mehreren Standorten in verschiedenen Bundesländern. Für zahlreiche Saisonbetriebe – insbesondere in den Branchen „Hotellerie, Gastronomie, Tourismus, Freizeitbetriebe“ sowie „Wein-, Obst-, Acker-, Gartenbau, Forst“ – führen wir die Personalverrechnung für insgesamt rund 3.000 Dienstnehmer/innen in der Saison durch. Wir beraten unsere Klienten in lohnsteuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen, bei Abgabenprüfungen (GPLA), bei der Beschäftigung von Geschäftsführern, Expatriates, Familienmitgliedern, bei der kollektivvertraglichen Einstufung, der Personalkostenkalkulation und vielem mehr. Leer publicación