Mit 16.3.2020 hat die österreichische Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Ansteckung die Schließung weiter Teile der österreichischen Wirtschaft angeordnet („Lockdown“). Um Massenkündigungen zu verhindern, wurde das Modell der „Covid-19 Kurzarbeit“ geschaffen. Bis zu 1,3 Millionen Menschen waren davon betroffen, der Großteil davon ist nach wie vor in Kurzarbeit.
Damit verbunden traten in den letzten Wochen und Monaten eine Vielzahl an ungelösten Fragen rund um die Voraussetzungen für Kurzarbeit und deren administrative Abwicklung in den Unternehmen auf. Erfreulicherweise hat das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend am 16.6.2020 nun die wichtigsten Arbeitgeberfragen in einem 68-Seiten umfassenden „Covid-19 Kurzarbeit Fragen-Antwort-Katalog“ zusammengefasst.
Auch die korrekte Berücksichtigung der Kurzarbeit in der monatlichen Lohn- und Gehaltsverrechnung stößt auf viele offene Fragen. Daher musste und muss die Personalverrechnung hinsichtlich der in Kurzarbeit Beschäftigten auf Empfehlung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) für die Monate April, Mai und Juni 2020 bestmöglich näherungsweise errechnet („geschätzt“) werden. Eine exakte Abrechnung samt nochmaliger „Aufrollung“ in der Personalverrechnung für die Vormonate ist voraussichtlich erst in den nächsten Wochen fachlich und softwaretechnisch möglich. Auch hierzu liegt nun ein „Covid-19 Kurzarbeit – Leitfaden für die Personalverrechnung“ vom 15.6.2020 des BMAFJ vor, der auf 100 Seiten wesentliche Fragen klärt und in Musterbeispielen erläutert.
Alle diese Unterlagen samt der aktuell verfügbaren „Covid-19 Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle“ sowie der aktuellen Kurzarbeitsrichtlinie stellen wir allen Arbeitgeber/innen gerne nachstehend zum Download zur Verfügung. Ergänzende Informationen zur Kurzarbeit finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter www.bmafj.gv.at. LBG hat in den letzten Monaten alle Fragen rund um Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere auch betreffend Kurzarbeit für eine große Zahl an Unternehmen übernommen und gelöst.
Wir führen aktuell für rund 30.000 Dienstnehmer/innen aus vielfältigen Branchen die monatliche Lohn- und Gehaltsverrechnung durch. Zu unseren Auftraggebern zählen Unternehmen unterschiedlichster Größen, darunter zahlreiche Einzelunternehmen und Familienbetriebe bis hin zu großen Handels- und Industriebetrieben sowie öffentlichen und privaten Institutionen mit jeweils mehreren 100 Mitarbeiter/innen, teils auch mit mehr als 1.000 Dienstnehmer/innen. Gerne übernehmen wir auch Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung. Bitte wenden Sie sich dazu an welcome@lbg.at.