Investitionen im Bereich der „Digitalisierung“ werden – ebenso wie im Bereich „Gesundheit“ und „Ökologisierung“ – schwerpunktmäßig mit 14% der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Nicht schwerpunktmäßig förderbare Investitionen werden mit 7% der förderfähigen Investitionskosten gefördert.
Die Antragstellung für die nicht rückzahlbare Investitionsprämie ist bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) in der Zeit vom 1.9.2020 – 28.2.2021 möglich. Wesentliche Voraussetzung ist, dass erste Maßnahmen (z.B.: Bestellung, Auftragserteilung, Baubeginn) für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen in der Zeit vom 1.8.2020 – 28.2.2021 gesetzt wurden. Förderungsfähig sind Unternehmer (iSd UGB) aller Branchen, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden – und zwar vom Ein-Personen-Unternehmen bis zum Großunternehmen. Auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner und pauschalierte Unternehmen werden gefördert. Das beantragende Unternehmen ist verpflichtet, spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investition lt. Förderzusage eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen vorzulegen. Ab einer Zuschusshöhe (Investitionsprämie) von EUR 12.000 ist die Abrechnung in Bezug auf die Aktivierung der zur Förderung beantragten Investitionen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder auch Bilanzbuchhalter (insoweit dieser hierzu befugt ist) auf Auftrag des Förderwerbers zu bestätigen. Folgende wesentliche Details sind jedenfalls zu beachten.
Im Bereich der „Digitalisierung“ werden Investitionen in Hardware, Software und Technologien gefördert, die unter anderem eine Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen begünstigen. Die Einführung wie auch Verbesserung von IT- und Cybersecurity Maßnahmen, E-Commerce, Homeoffice-Möglichkeiten und mobiles Arbeiten sowie die Nutzung der digitalen Verwaltung fallen beispielsweise ebenfalls darunter.