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Lockdown-Umsatzersatz für Gastronomie, Hotellerie und bereits vom Lockdown light (seit 3.11.2020) direkt betroffene Branchen: 80 % Umsatzersatz vom Vergleichszeitraum November 2019, Antragstellung bis 15.12.2020

Unternehmen, die von der behördlichen Schließung (COVID-19-SchuMaV vom 2. November 2020) direkt betroffen sind und deren Branche gemäß ÖNACE-Definition direkt von dieser Verordnung betroffen ist, erhalten zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen den Novemberumsatz 2020 pauschal mit 80 % des Novemberumsatzes 2019 (max. € 800.000) abgegolten. Die Berechnung erfolgt automatisch anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Bei der Ermittlung des Maximalbetrags sind bestimmte COVID-19 Zuwendungen zu berücksichtigen, u.a. 100%-Haftungen der aws oder ÖHT für gewährte Kredite.

Wichtiger Hinweis: Die Antragstellung ist bis 15.12.2020 über FinanzOnline möglich. Aufgrund der Ausweitung des Lockdowns ab 17.11.2020 und der damit wohl erforderlichen Ausweitung der Lockdown-Umsatzentschädigung auf Unternehmen des Handels und der persönlichen Dienstleistung ist die Beantragung des Umsatzersatzes aufgrund von Programmierarbeiten auf FinanzOnline vorübergehend nicht möglich. Auf bereits erfolgte Beantragungen haben die technischen Anpassungen keine Auswirkungen, diese werden lt. Information der COFAG ohne Unterbrechung bearbeitet und ausbezahlt.

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Lockdown-Umsatzersatz für Privatzimmervermieter und land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Antragstellung über e-AMA, voraussichtlich ab 18.11.2020

Seit 6.11.2020 können Betriebe in Gastronomie und Tourismus sowie zahlreiche Freizeitbetriebe, die direkt von den Schließungen gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (gültig ab 3.11.2020) betroffen sind, einen Umsatzersatz für den Monat November 2020 von 80 % des Vorjahresumsatzes November 2019 beantragen. Siehe dazu unseren Beitrag „Lockdown-Umsatzersatz für Gastronomie, Hotellerie und bereits vom Lockdown light (seit 3.11.2020) direkt betroffene Branchen: 80 % Umsatzersatz vom Vergleichszeitraum November 2019, Antragstellung bis 15.12.2020“ vom 16.11.2020. Dieses Instrument wird nun laut Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf Privatzimmervermieter und land- und forstwirtschaftliche Betriebe erweitert werden. Die Antragstellung erfolgt über e-AMA und soll aller Voraussicht nach ab 18.11.2020 möglich sein.

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Corona-Kurzarbeit Phase III – Update zu den Lockdown-bedingten Besonderheiten. Rückwirkende Antragstellung für die Kurzarbeit ab 1.11.2020 nur mehr bis 20.11.2020 möglich.

Die seit 3.11.2020 verschärften Maßnahmen („Lockdown Light“) gegen die Ausbreitung des Coronavirus bedeuten für Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft neue behördliche Schließungen bis (nunmehr) zumindest 6.12.2020. Um Arbeitsplätze in den betroffenen Branchen des “Lockdown light“ (ab 3. November 2020) zu sichern, haben sich die Sozialpartner auf eine Anpassung des derzeit geltenden Kurzarbeitsmodells („Phase 3“) verständigt. Wir haben die wesentlichen Neuerungen nachstehend für Sie zusammengefasst.

Die adaptierte Kurzarbeit soll für alle im November behördlich geschlossenen Unternehmen möglich sein, also auch jene Unternehmen, die nunmehr vom „Harten Lockdown“ (17.11.2020 – 6.12.12.2020) betroffen sind. Details bleiben abzuwarten, die Richtlinienänderung dazu ist gerade in Vorbereitung.

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Employer information: Postponement of the adjustment of workers to salaried employees planned for 1.1.2021 regarding notice periods - New date of entry into force: 1.7.2021

The planned harmonization of the termination provisions for workers with those for salaried employees has been postponed from January 1, 2021 to July 1, 2021 in the course of the current collective agreement negotiations.

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Outsourcing Payroll Accounting in Austria - We advise you in all employment matters

Employing in Austria poses a variety of challenges for companies. It's good to have a reliable partner by your side who has the technical know-how and the resources. Get an idea of ​​our advice and services in the LBG business area “Employer Advice & Payroll Accounting”.

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Auslagerung des Finanz- und Rechnungswesen – wir haben Erfahrung darin. LBG-Geschäftsfeld „Finanz- und Rechnungswesen“.

Viele Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen nützen die Vorteile der digitalen Welt und lagern die laufende Führung ihres Finanz- und Rechnungswesen teilweise oder zur Gänze an uns aus. Oder sie binden uns in die Optimierung ihrer digitalen kaufmännischen Organisation ein.

Wir sorgen für die Führung der steuer- und unternehmensrechtlichen Buchhaltung, aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen, pünktliche Umsatzsteuervoranmeldungen und die zuverlässige Aufbereitung der Grundlagen für die Steuererklärungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne das monatliche, quartalsweise oder jährliche Berichtswesen nach Ihren Erfordernissen. Zum Outsourcing des Rechnungswesens und zu unserem Leistungsspektrum finden Sie Details im nachstehenden Beitrag. 

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Covid-19-Gesundheitsvorsorge: 2. Lockdown ab 3.11.2020 – Was Sie jedenfalls beachten sollten!

Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates weitreichende Lockdown-Maßnahmen zwecks Eindämmung der stark steigenden Corona-Infektionen in Österreich gesetzt. Der 2. Lockdown beginnt mit Dienstag, 3. November 2020. Sie finden alle wesentlichen Informationen für das private und berufliche Umfeld in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung des Gesundheitsministeriums. Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen im Fragen-Antwort-Katalog zur Schutzmaßnahmen-Verordnung gelöst. Die Maßnahmen zielen insbesondere auf eine Reduktion der persönlichen Kontakte im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich ab. Dabei gilt ein Betretungsverbot von Gastronomie- und Barbetrieben sowie von Clubs. Überdies sollen private Feiern und Partys unterbunden werden, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Die übrigen Wirtschaftsbetriebe sollen weitgehend fortgeführt werden, um weitere wirtschaftliche Beeinträchtigungen bestmöglich zu vermeiden und ein weiteres Ansteigen der Arbeitslosenzahlen weitgehend hintanzuhalten. Leer publicación

Corona-Kurzarbeit (2. Lockdown): Wichtige Adaptierungen, die Arbeitgeber/innen nun beachten sollten

Die Sozialpartner haben am Sonntag, 1. November 2020, das Corona-Kurzarbeitsmodell im Lichte des 2. Lockdowns ab 3.11.2020 wie folgt verhandelt: Leer publicación

Bausparkassenprämie beträgt 1,5 % im Jahr 2021

Leistet ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger Beiträge an eine Bausparkasse mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, so wird ihm auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Dieser Prozentsatz beträgt im Jahr 2021 lt. Mitteilung des BMF 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Leer publicación

Brexit-Folgen für Limited Liability Companies: Kein automatischer steuerneutraler Rechtsformwechsel, Handlungsbedarf für Umwandlung bis 31.12.2020

Mit Wegfall der Niederlassungsfreiheit auf Grund des Brexit fällt für im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland registrierte Limited Liability Companies mit inländischem Verwaltungssitz die Anerkennung als ausländische juristische Personen weg. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) vertritt den Standpunkt, dass die Brexit-bedingte "Umwandlung“ in eine GesbR bzw. ein Einzelunternehmen ohne weitere Schritte des Steuerpflichtigen die Rechtsfolgen der Liquidationsbesteuerung nach sich zieht; von einem „automatisch eintretenden“, steuerneutralen Rechtsformwechsel ist nicht auszugehen. Allerdings kann nach Ansicht des BMF (solange eine Anerkennung dieser Gesellschaften noch erfolgt, letztmalig somit zum Stichtag 31.12.2020) eine Umwandlung nach Art. II UmgrStG vorgenommen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Leer publicación