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Tax-News | Business-News
Tax-News | Business-News
Zuschuss für KMU, die kreativwirtschaftliche Leistungen für ein Innovationsvorhaben in Anspruch nehmen.
Der aws Kreativwirtschaftsscheck (max. € 5.000) ist darauf ausgerichtet, die Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen durch KMU zu unterstützen, mit dem Ziel Innovationsvorhaben zu forcieren bzw. zu stimulieren.
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Software-Verkauf - Lieferung oder sonstige Leistung? Ein wichtiger Unterschied mit weitreichenden Konsequenzen für die Praxis.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht kann der Verkauf einer Software als Lieferung oder sonstige Leistung qualifiziert werden, je nachdem wie die Software ausgestaltet ist bzw. ob sie auf elektronischem Weg (z.B. via Internet) übertragen wird. Dies ist insofern von Bedeutung, da aufgrund der Einordnung die Lieferung bzw. die Leistung an unterschiedlichen Orten als ausgeführt gilt. Dies führt in weiterer Folge zu unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen insbesondere hinsichtlich der anwendbaren Umsatzsteuersätze und der Form- und Registrierungserfordernisse.
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Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Eigentumswohnung (Vorsorgewohnung) erfordert Nachweis für spätere Vermietungsabsicht
Ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung einer Eigentumswohnung ist bereits vor Erzielung von Vermietungsentgelten in umsatzsteuerlicher Hinsicht zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass die Absicht zur nachfolgenden Vermietung (für Wohnzwecke) in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag findet oder aus sonstigen Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststeht und klar und deutlich nach außen in Erscheinung tritt. Zwecks Beweiswürdigung für eine spätere Abgabenprüfung ist zu empfehlen, Umstände der Vermietungsabsicht ausreichend zu dokumentieren. Die spätere bloße Erklärung der Vermietungsabsicht reicht nicht aus. Der VwGH hat sich mit dieser Frage kürzlich befasst.
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Neuerungen zur steuerlichen Behandlung von gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR), insbesondere für Vereine, politische Parteien und deren Ortsgruppen
Die Finanzverwaltung hat ihre aktuelle Rechtsansicht zu Neuerungen zur steuerlichen Behandlung von gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts, damit beispielsweise für Vereine oder auch politische Parteien bekanntgegeben. Insbesondere betreffen die Neuerungen die Frage der Gemeinnützigkeit im Bereich der „Freizeitgestaltung und Erholung“, der „Geselligkeit und Unterhaltung“, der „Abgabe von Speisen und Getränken“, dem „Vereinslokal“ sowie steuerliche Ausführungen zu Vereinsfesten und Festen von Körperschaften öffentlichen Rechts.
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Ertragsteuerliche Behandlung von Charity Punsch- oder Glühweinständen gemeinnütziger Vereine
Das Bundesministerium für Finanzen hat seine Rechtsansicht zur ertragsteuerlichen Behandlung von Einnahmen von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen, die durch derartige Aktionen Spenden lukrieren, bekanntgegeben. Für die verantwortlichen Vereinsorgane ergibt sich eine Vielzahl an zu lösenden Fragen, beispielsweise ob wohl alle Details der Statuten und die tatsächliche Vereinsgestion die steuerliche Gemeinnützigkeit sicherstellen, ob unentbehrliche oder entbehrliche Hilfsbetriebe oder wirtschaftliche Geschäftsbetriebe vorliegen, was zur Vermögensverwaltung zählt, wie sich dies auf die ertragsteuerliche, aber auch auf die umsatzsteuerlichen Pflichten auswirkt, einschließlich der mit der allfälligen Beschäftigung von Mitarbeitern oder mit Entschädigungen verbundenen Erfordernisse, etc.
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Steuerliche Behandlung von Maturabällen – LBG Österreich informiert Sie über die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen
Österreichweit laufen die Vorbereitungen für zahlreiche Maturabälle. Es wird zweifellos ein glanzvolles Ereignis für angehende Maturanten, Eltern, Großeltern, Lehrer und alle, die freudig mitfiebern. Und oft dient der Reinerlös zur Finanzierung des nächsten Ereignisses – der Maturareise. Wurde steuerlich nichts bedacht, kann die Freude im Einzelfall auch schnell zum blanken Entsetzen werden. Besteht Umsatzsteuer- oder Einkommensteuerpflicht? Besteht eine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht? Das Bundesministerium für Finanzen hat seine Rechtsansicht dazu kürzlich bekanntgegeben. LBG Österreich informiert Sie darüber in diesem Beitrag.
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Dienstwagen - 2016 oder 2017 anschaffen?
Die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeugs ist ein Sachbezug. Seit heuer ist der Sachbezug abhängig vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Welche Grenzwerte gelten ab wann, um in den Genuss des reduzierten Sachbezugs zu kommen?
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Muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?
Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte. Die Anzeigepflicht ist abhängig von der Art der Schenkung und dem Wert.
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In welchen Fällen sind Spenden bzw. Sponsoring steuerliche Betriebsausgaben?
Eine Spende gilt als freiwillige Zuwendung und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten absetzbar. Zahlungen für ein Sponsoring sind nur dann Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich auf einer wirtschaftlichen Grundlage beruhen und der Gesponserte eine verpflichtende Werbeleistung als Gegenleistung erbringt.
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Energieabgabenvergütung auch für Dienstleistungsbetriebe!
Gemäß dem Energieabgabenvergütungsgesetz erstattet das Finanzamt Unternehmen einen Teil ihrer Energieabgabe zurück. Seit einer Gesetzesänderung 2011 sind Dienstleistungsbetriebe von dieser Energieabgabenvergütung ausgeschlossen. Nun hat ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) diese Ausnahme zu Fall gebracht.
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