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Wie hoch ist die Steuer bei einer GmbH?
Im Zuge der Steuerreform werden die Eingangssteuersätze in der Einkommensteuer gesenkt und die Kapitalertragsteuer von 25 % auf 27,5 % erhöht (ausgenommen sind Sparbuchzinsen). Somit werden z. B. Ausschüttungen aus einer GmbH ab Inkrafttreten deutlich teurer. Es könnte daher steuerlich günstiger sein, eine anstehende Ausschüttung bis zum Inkrafttreten durchzuführen.
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Was ändert sich für Besitzer von Gebäuden?
Für Besitzer von Gebäuden wird es Änderungen bei der Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer sowie bei der Absetzung für Abnutzung geben. Der Verkehrswert der Immobilie wird bei allen Übertragungen die Bemessungsgrundlage sein. Daher wird auch bei Übertragungen innerhalb der engsten Familienmitglieder die Steuer nicht mehr vom 3-fachen Einheitswert berechnet (der 3-fache Einheitswert ist üblicherweise deutlich geringer). Derzeit werden diese Übertragungen mit 2 % besteuert (im engsten Familienkreis, nicht Geschwister – ansonsten 3,5 %).
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Welche Änderungen ergeben sich durch die Steuerreform?
Auf den ersten zwei Seiten dieser News-Ausgabe präsentieren wir Ihnen im Überblick einige Neuigkeiten, die mit der Steuerreform kommen sollen. In Kraft treten wird die Steuerreform voraussichtlich mit 1.1.2016. Einige ausgewählte Bereiche könnten allerdings auch schon früher umgesetzt werden, aber dazu gibt es derzeit noch keine Details.
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Fallweise Beschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung – wichtige Unterschiede in der Praxis
In der Praxis ist es oft schwierig festzustellen, ob es sich um eine fallweise Beschäftigung oder bereits um eine Teilzeitbeschäftigung (im Rahmen von unzulässigen Kettenarbeitsverträgen) handelt. Wichtige Kriterien sind:
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Land- und forstwirtschaftliche Einheitswert-Hauptfeststellung 2014 – Wann soll eine Beschwerde eingebracht werden?
Die Einheitswertbescheide zur Hauptfeststellung 2014 werden von der Finanzbehörde in den meisten Fällen im Jahr 2015 zugesandt. Unmittelbar aufgrund des Einheitswertbescheides sind keine Zahlungen zu leisten. Der Einheitswertbescheid ist vielmehr ein sogenannter Feststellungsbescheid. Daher ist innerhalb eines Monats zu prüfen, ob dagegen Beschwerde erhoben wird.
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Ausschüttungen aus der GmbH - was ist aus Sicht der Kapitalertragsteuer zu beachten!
Im Vergleich zum Einzelunternehmen oder zur Personengesellschaft können aus einer GmbH keine Entnahmen getätigt werden, sondern es wird nach Feststellung des Jahresabschlusses im Rahmen des Gewinnausschüttungsbeschlusses die Ausschüttung einer Dividende an die Gesellschafter beschlossen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag der GmbH Regelungen über die Verteilung des Bilanzgewinns beinhaltet, da ansonsten der Bilanzgewinn der GmbH zwingend an die Gesellschafter ausgeschüttet werden muss (Vollausschüttung) und nicht ins nächste Jahr vorgetragen werden kann.
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Sozialversicherung in Zahlen – 2014/15
Im Download "Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen" finden Sie die ab 1. Jänner 2015 geltenden Beitrags- und Umlagensätze für Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige und Bauern.
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Was ist bei einem Weinbuschenschank zu beachten?
Wichtig beim Buschenschank ist, dass er kein Nebenbetrieb des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist und die Umsätze nicht in die Grenze von € 33.000 einzurechnen sind. Er kann ein unselbständiger Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs sein. Aufgrund der engen Verbindung gehört dann auch das Buschenschankbuffet dazu. Er ist lediglich eine besondere Form der Vermarktung des selbsterzeugten Weins und ist daher den Einnahmen aus dem Weinbau zuzurechnen. Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehört er allerdings nur, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen nicht überschritten werden, und alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Ansonsten liegt ein eigener Gewerbebetrieb vor.
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Welche Unterschiede gibt es im Steuerrecht bei Fahrzeugen?
Beim Kauf eines Pkw‘s besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Daher wird der Pkw bzw. Kombi mit dem Brutto-Kaufpreis im Anlageverzeichnis aktiviert (kein Vorsteuerabzug – gilt dann in weiterer Folge auch für die Betriebskosten). Steuerrechtlich werden maximal Anschaffungskosten von € 40.000 anerkannt. Ist der Pkw teurer, ist der übersteigende Betrag steuerlich nicht abzugsfähig. Auch die wertabhängigen Betriebskosten (z. B. Vollkaskoversicherung) müssen um diese sogenannte Luxustangente gekürzt werden.
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Qualifizierungsförderung vom AMS
Seit 1.1.2015 gibt es vom AMS die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte. 50 % der anerkennbaren Kurskosten und 50 % der anerkennbaren Personalkosten (unter gewissen Voraussetzungen) übernimmt das AMS. Die Förderung der Personal- und Kurskosten pro Person und Förderantrag kann maximal € 10.000 betragen.
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