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Tax-News | Business-News
Schenken macht Freude - wenn alle rechtlichen Voraussetzungen und eine zeitgerechte steuerliche Schenkungsmeldung beachtet wurden
Eine Schenkung liegt vor, wenn ein Geschenkgeber einem Beschenkten eine Sache (Geld, Wertpapiere, Schmuck, KFZ, Grundstück, Geschäftsanteil, Betrieb, etc.) unentgeltlich überlässt. Es bedarf sowohl des Bereicherungswillens des Geschenkgebers als auch der Zustimmung durch den Beschenkten. Nach dem Schenkungsmeldegesetz besteht bei Schenkungen unter Lebenden für bestimmte Vermögenswerte binnen 3 Monaten ab Erwerb - bei sonstiger Strafe - eine Anzeigepflicht beim Finanzamt. Schenkungsmeldebefreiungen bestehen für Schenkungen zwischen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von EUR 50.000 innerhalb eines Jahres sowie zwischen anderen Personen bis zu einem gemeinen Wert von EUR 15.000 innerhalb von 5 Jahren. Weiters ist zu beachten, dass Kreditinstitute bei Überweisungen und Auszahlungen bzw. Wertpapierübertragungen ab EUR 50.000 (Kapitalabflüsse) zur automatischen Meldung an das BMF verpflichtet sind.
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Prüfung aufgrund einer Kapitalabflussmeldung durch die Finanz: Sind Sie zur Auskunft verpflichtet, wenn ja wieweit?
Seit 1.3.2015 sind Banken verpflichtet, höhere Kapitalabflüsse von privaten Konten an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu melden. Aufgrund einer solchen Meldung kommt es regelmäßig zu Prüfungen seitens der Finanzbehörden (rd. 6.000 Prüfungen/Jahr), die bei den Betroffenen Unbehagen auslösen können, inwieweit Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung zu erteilen ist. Dieser Artikel geht der Frage nach, wie weit Prüfungshandlungen der Finanz aufgrund von Kapitalabflussmeldungen gehen dürfen.
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Wie sind Kommanditisten sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?
Eine Kommanditgesellschaft (KG) setzt sich aus zumindest einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem lediglich mit seiner Vermögenseinlage haftenden Gesellschafter (Kommanditist) zusammen. Die Geschäftsführung obliegt dem Komplementär. Dieser ist auf Grund seiner im Unternehmensgesetzbuch eingeräumten Befugnisse im Sinne der Sozialversicherung als selbständig tätig anzusehen. Der Komplementär unterliegt daher der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Kommanditisten unterliegen nur dann der Pflichtversicherung, wenn sie nicht nur ihr Kapital arbeiten lassen, sondern sich aktiv im Unternehmen betätigen, informieren die Gebietskrankenkassen.
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Steueroptimierung von forstwirtschaftlichen Betrieben im Wege einer GmbH & Co KG durch Gewinneinbehaltung
Aus steuerrechtlicher Sicht ist die Besteuerung von Gewinnen im Rahmen einer GmbH sehr attraktiv. Auf Ebene der GmbH unterliegen die Gewinne lediglich einer Steuerbelastung in Höhe von 25% Körperschaftsteuer. Erst im Rahmen einer Gewinnausschüttung an die Anteilseigner werden die Gewinne zusätzlich mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5% belastet. Dies führt zu einer Gesamtsteuerbelastung in Höhe von 45,625%. Die Gewinnausschüttung an die Anteilseigner muss jedoch nicht zwingend vorgenommen werden, da die Gewinne auch in der GmbH thesauriert und somit „gespeichert“ werden können. Dieser Liquiditätsvorteil aufgrund der geringen Steuerbelastung auf Ebene der GmbH kann beispielsweise dafür genutzt werden, Vermögenswerte anzuschaffen, das Bankenrating zu verbessern, Kredite schneller zu tilgen etc. Daher kann eine thesaurierende GmbH ein adäquates Mittel zum Vermögensaufbau darstellen.
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Erntehelferinnen und Erntehelfer ab 2019 auch pensionsversichert
Ausländische Erntehelferinnen und Erntehelfer arbeiten in der Landwirtschaft als saisonale Unterstützung während der Erntezeit. Sie werden dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entsprechend im Rahmen von Kontingenten mittels Beschäftigungsbewilligung für eine kurzfristige, einen Zeitraum von sechs Wochen nicht überschreitende, Beschäftigung zugelassen. Dieser Personenkreis war bisher von der Pensionsversicherung und somit von der Vollversicherung ausgenommen. Die Ausnahme von der Pensionsversicherung wurde nun aufgehoben ...
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Grunderwerbsteuer sparen durch Einräumung von Baurechten und Superädifikaten
Ist die zivilrechtliche Trennung von Grund & Boden einerseits und Gebäuden andererseits beabsichtigt, so kann dies durch die Einräumung eines Baurechtes oder durch die Begründung eines Superädifikates erfolgen. Der zivilrechtliche Grundstückseigentümer kann sich in derartigen Fällen etwa den Grund & Boden zurückbehalten und lediglich das Gebäude bzw. (sofern noch kein Gebäude vorhanden ist) das Recht auf Errichtung eines Bauwerks veräußern. Dies bietet für den Verkäufer beispielsweise die Chance auch weiterhin von künftigen Wertsteigerungen des Grund & Bodens zu profitieren, während dem Käufer die Möglichkeit eingeräumt wird, den Grund & Boden für eine bestimmte Zeit zu nutzen.
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Bezahlung von vereinbarten Substanzabgeltungen bei Vorbehaltsfruchtgenuss bis zum 31.12.2018
Wenn Sie im Vorjahr eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts verschenkt und die Zahlung einer Substanzabgeltung vereinbart haben, dann vergessen Sie nicht, die Substanzabgeltung noch heuer an den Geschenknehmer zu überweisen, da Sie ansonsten keine Abschreibung (Afa) geltend machen können. Nach Ansicht des Bundesministerium für Finanzen (BMF) ist diese Substanzabgeltung umsatzsteuerpflichtig.
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Erinnerung zur Registrierkassenpflicht: Erstellung des Jahresbeleges bis 31.12.2018, Prüfung bis spätestens 15.2.2019 beachten!
Bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse vergessen Sie bitte nicht auf die verpflichtende Erstellung Ihres Jahresbeleges bis 31.12.2018 und Überprüfung bis zum 15.2.2019. Die diesbezügliche Information des Bundesministeriums für Finanzen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Unternehmer/innen, die eine LBG Registrierkasse verwenden, unterstützen wir darüber hinaus mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Jahresbeleges mit der "LBG Registrierkasse".
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Wie sind ausgestellte Gutscheine ab 1.1.2019 für die Umsatzsteuer zu behandeln?
Auf Basis einer Änderung einer EU-Richtlinie hat das Bundesministerium für Finanzen in der aktuellen Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien seine Rechtsansicht zur umsatzsteuerlichen Behandlung von ab 1.1.2019 ausgestellten Gutscheinen dargelegt. Die wichtigsten Aussagen sind ...
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Handlungsbedarf noch bis zum 31.12.2018! Was kommt im Jahr 2019? – Wertvolle Tipps, Neuerungen und Checklisten von LBG Österreich für Unternehmer, Geschäftsführer, Dienstnehmer
Der Jahreswechsel naht in Riesenschritten. Wer seine Chancen noch rechtzeitig vor dem 31.12.2018 nützen möchte, findet in unserem kompakten 18-seitigen Booklet zum Download eine Auswahl mit praktischen Handlungsoptionen. Gleichzeitig finden Sie in dieser LBG Unternehmer-Information auch einen guten Einblick in ausgewählte Neuerungen im Jahr 2019.
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