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Betriebsübertragungen – Jahressteuergesetz 2018 bringt Rechtssicherheit bei Trennung von Grund & Boden und Gebäude
Wird der Betrieb eines Einzelunternehmens gemeinsam mit dem bisher betrieblich genutzten Gebäude auf eine GmbH übertragen, so kann dies unter Anwendung der begünstigenden Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes erfolgen. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde nunmehr eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die aus umgründungssteuerlicher Sicht eine Trennung von Grund und Boden und dem betrieblich genutzten Gebäude im Rückwirkungszeitraum ermöglicht. Damit kann der Grund und Boden im Privatvermögen des einbringenden Unternehmers zurückbehalten und lediglich das für die betrieblichen Zwecke notwendige Gebäude auf die GmbH übertragen werden, wodurch sich für den Steuerpflichtigen zahlreiche steuerliche Vorteile ergeben können:
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Anhebung des Zugangsalters für Altersteilzeit ab 2019 – Häufige Fragen und Antworten
Durch das Budgetbegleitgesetz 2018/2019 wird ab Jänner 2019 das frühestmögliche Zugangsalter für Altersteilzeit angehoben, indem die maximale Differenz zum Regelpensionsalter in zwei Jahresschritten - 2019 sowie 2020 - auf fünf Jahre statt bislang sieben Jahre verkürzt wird. 2018 bleibt das Zugangsalter noch unverändert (Frauen 53 Jahre, Männer 58 Jahre). Ab 2019 wird ein Zugang zur Altersteilzeit erst frühestens sechs Jahre und ab 2020 frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich sein. Bei Frauen ist hinsichtlich des Übertritts in die Altersteilzeit darüber hinaus die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters zu berücksichtigen.
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Unternehmensverpachtung – Steuerliche Fallstricke
Wird ein Unternehmen verpachtet und sollen in diesem Zusammenhang Überraschungen aus steuerlicher Sicht für den Verpächter vermieden werden, muss beim Verpächter die Absicht bestehen, das Unternehmen nach Ablauf der Pacht wieder selbst (oder durch Übergabe an nahe Angehörige) fortzuführen. Denn nur im Falle einer vorübergehenden Verpachtung des Betriebes, kommt es zu keiner Besteuerung der Stillen Reserven (= Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert des Gebäudes), die insbesondere bei Gastronomie- und Hotelleriebetrieben aufgrund des hohen Gebäudewertes beträchtlich sein kann.
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Ist für Christbaumkulturen die pauschale Gewinnermittlung für Waldveräußerungen anwendbar?
Ein pauschalierter Land- und Forstwirt hat den Gewinn aus der Veräußerung forstwirtschaftlich genutzter Flächen zusätzlich neben dem pauschal ermittelten laufenden Gewinn anzusetzen. Die Pauschalierungsverordnung sieht hier vor, dass die aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehenden Gewinne mit pauschal 35 % des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden. In der letzten Wartung der Einkommensteuerrichtlinien vertritt nun die Finanz die Rechtsauffassung, dass Christbaumkulturen nicht mit normalen Beständen an stehendem Holz vergleichbar sind und somit die Ermittlung des Veräußerungsgewinns auf Basis der tatsächlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat.
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Sind Gutscheine in der Registrierkasse zu erfassen?
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Gutschein in der Registrierkasse zu erfassen ist, ist laut Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu unterschieden, ob ein Wertgutschein oder ein sonstiger Gutschein vorliegt.
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VwGH: Vereinbarungen über Bauleistungen sind unbeachtlich
Bei Bauleistungen wird unter bestimmten weiteren Voraussetzungen die Umsatzsteuer vom Empfänger der Leistung geschuldet. Ob eine Bauleistung im umsatzsteuerlichen Sinn vorliegt oder nicht, ist immer nach objektiver Betrachtung und genauer Prüfung des Sachverhalts zu entscheiden. Eine im Zweifel getroffene einvernehmliche Vereinbarung der Vertragsparteien, eine Leistung als Bauleistung zu behandeln, ist laut VwGH für die umsatzsteuerliche Beurteilung unerheblich.
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Steuerspar-Checks vor dem Jahreswechsel 2018/2019 – Evergreens
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt). Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken.
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Vermeidung von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften
Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück, so löst die Vereinigung von 95% der Anteile an der grundstücksbesitzenden Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand einer Unternehmensgruppe sowie die Übertragung von mindestens 95% aller Anteile der Gesellschaft einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang aus.
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Gesellschafter-Geschäftsführer – die Möglichkeiten eines Dienstverhältnisses nach dem ASVG
Die Beurteilung der Dienstnehmereigenschaft von geschäftsführenden Gesellschaftern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist immer wieder Gegenstand zahlreicher Anfragen. Anhand der diesbezüglich relevanten Kriterien – wie Beteiligungsausmaß, Inhalt des Gesellschaftsvertrages und des Arbeitsvertrages – sowie insbesondere in Hinblick auf die jüngst hierzu ergangene Judikatur, die sich auch aus der bisherigen Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ableiten lässt, informieren die Gebietskrankenkassen dazu wie folgt:
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Umsatzsteuer: Welche Vereinfachungen kommen für elektronische Dienstleistungen?
Für elektronisch erbrachte sonstige Leistung oder eine Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistung an Privatpersonen innerhalb der EU gilt: Die Steuerpflicht liegt am Empfängerort. Der Empfängerort ist dort, wo der private Leistungsempfänger seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der leistende Unternehmer muss bei jeder Leistung ermitteln, wo der Kunde ansässig ist.
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