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Abzugssteuer für Einkünfte aus Leitungsrechten für offene (nicht rechtskräftig veranlagte) Fälle
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde eine Abzugsteuer für Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten eingeführt (§ 107 EStG 1988). Die Abzugsteuer kommt für Auszahlungen ab dem Jahr 2019 zur Anwendung. Die Regelung der Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen auf noch offene (nicht rechtskräftig veranlagte) Alt-Fälle mit Einkünften aus Leitungsrechten wurde mit Spannung erwartet. Das BMF hat sich nun dazu wie folgt geäußert.
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2019
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2019 heranzuziehen.
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Digitalisierung des Rechnungswesens – Wie Apotheken konkret davon profitieren können
In der Digitalisierung des Rechnungswesens liegt Potential für Apotheken. Zum einen können mit einem durchgängigen „Digital Workflow“ Personalkosten gespart werden, da nötige Vorbereitungsarbeiten für den Steuerberater in der Apotheke entfallen. Zum anderen unterstützt die Digitalisierung des Rechnungswesens hinsichtlich Datenverfügbarkeit, Archivierung und Datensicherheit sowie die kaufmännische Apothekenführung.
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Nochmals: Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Meldefrist endet am 16.8.2018, danach folgt Zwangsstrafenverfahren
Am 16. August 2018 endet die Frist für Meldungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (ursprünglich war vorgesehen: 1. Juni 2018). Nach Ablauf dieser Meldefrist wird die Registerbehörde (BMF) an alle meldepflichtigen Rechtsträger bzw. deren steuerliche Vertreter gemäß § 16 WiEReG Androhungen von Zwangsstrafen versenden. Diese Androhung ist mit Setzung einer Frist von drei Monaten vorzusehen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist die Meldung, ist die Androhung hinfällig und es wird keine Zwangsstrafe festgesetzt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Unterlassen einer Meldung bis 16. August 2018 laut BMF ein Finanzvergehen nach § 15 WiEReG darstellen kann.
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OGH: Gerechtfertigte Entlassung wegen erschlichener Krankmeldung – der gute Glaube an eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nicht ausnahmslos!
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu beurteilen, ob die von einem Arbeitgeber ausgesprochene Entlassung eines Arbeitnehmers auch dann gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer eine ärztliche Krankmeldung vorgelegt hat, die allerdings von diesem erschlichen wurde. Der OGH kam zu folgender rechtlichen Beurteilung: Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
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Sind Aufwendungen für die Ausbildung zur TEH-Praktikerin (traditionelle europäische Heilkunde) steuerlich abzugsfähig?
Die Ausbildung zur TEH-Praktikerin vermittelt Wissen über Pflanzenwirkstoffe, Pflanzenbestimmung, Heilpflanzenwanderungen, Heilpflanzenanbau und -verarbeitung, traditionelle Esskultur, Tee, Kräuterkissen, Wickel etc. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kann eine Ausbildung zur TEH-Praktikerin für eine in einer Kuranstalt nicht selbstständig tätige Krankenschwester bei ihrer täglichen Arbeit von Vorteil sein. Ein Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit der ausgeübten Tätigkeit und damit steuerlich abzugsfähige Werbungskosten (iSd § 16 ABs 1 Z 10 EStG) sind jedoch nur dann gegeben, wenn die erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der Tätigkeit verwertet werden können. Bei dem zum TEH-Praktiker absolvierten Seminar ist davon auszugehen, dass die erworbenen Kenntnisse auch außerhalb des Berufes als Krankenschwester anwendbar und nützlich sind. Aus den Themeninhalten des Kurses lässt sich nach Ansicht des BFG schließen, dass die darin vermittelten Kenntnisse von so allgemeiner Art sind, dass sie keine auf Krankenschwestern abgestellte berufsspezifische Wissensvermittlung darstellen. Anders wäre wohl die steuerliche Beurteilung bei Vorliegen der Voraussetzungen für abzugsfähige Umschulungsmaßnahmen bzw. der Vorbereitung oder der Ausübung einer einschlägigen selbständigen Tätigkeit.
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Wie ist bei Vermietungen der Grundanteil für die Abschreibung zu berücksichtigen?
Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks 40 % als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Davon abweichend gelten laut Grundanteilsverordnung grundsätzlich folgende Regelungen ...
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Vorsteuergutschriften sind Betriebseinnahmen, wenn bei Teilpauschalierung zur UST-Regelbesteuerung optiert wurde.
Bei der land- und forstwirtschaftlichen Teilpauschalierung sind, wenn der Landwirt bei der Umsatzsteuer zur Regelbesteuerung optiert hat, Vorsteuergutschriften als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer ist durch das Betriebsausgabenpauschale abgegolten.
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Gemeinnütziger oder mildtätiger Verein bzw. GmbH – begünstigungsschädlicher Gewerbebetrieb?
Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit werden im Abgabenrecht nur dann anerkannt, wenn einerseits die Vereinsstatuten bzw. der Gesellschaftsvertrag allen steuerlichen Formvorschriften genügen und andererseits die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins bzw. einer gemeinnützigen/mildtätigen GmbH sich danach auch im täglichen Geschehen streng orientiert. Besonders zu beachten ist, dass einem Verein Vermögenswerte auch dann begünstigungsschädlich entzogen werden, wenn sich durch ein Rechtsgeschäft die Rechtsposition des Vereins verschlechtert – beispielsweise durch den Verkauf von bisher sich im Eigentum des Vereins befindlichen Liegenschaften an Vereinsfunktionäre – weil auch Rechtspositionen Vermögenswerte darstellen. Enthält das Vereinsstatut zwar für den Fall der freiwilligen Auflösung eine Zweckwidmung des Vereinsvermögens, nicht aber für die Fälle der Aufhebung oder des Wegfalls eines bisher begünstigten Zweckes des Vereins, so ist dies begünstigungsschädlich. Bestimmt die außerordentliche Generalversammlung ohne weitere Beschränkung, wem das Vereinsvermögen zugewendet wird, so ist die Zweckwidmung im Falle der Auflösung des Vereins nicht bindend. Die Ansparung von Gewinnen für Investitionen oder andere Vereinszwecke ist in der Generalversammlung zu beschließen.
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Krank während des Urlaubes im Ausland – was ist zu beachten?
Krank im Ausland – auch der schönste Urlaub kann zum Albtraum werden. Aber auch bei einem Urlaub im Ausland besteht Krankenversicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) macht es möglich, wie die Gebietskrankenkassen informieren.
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