Rückwirkend ab dem 1.1.2024 werden die Größenkriterien für Bilanzsumme und Umsatz erhöht. Die schon seit längerem erwartete UGB-Schwellenwerte-Verordnung des BMJ liegt nun (endlich) vor.
Hintergrund: Seit der letzten EU-Anpassung im Jahr 2013 überschreiten viele Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aufgrund der Inflation zunehmend die Größenklassenkriterien (Schwellenwerte). Das hat zur Folge, dass diese nun zusätzlichen Prüfungs- und Berichtspflichten unterliegen. Die Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatz, Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer) sind entscheidende Parameter für Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften. Die Klassifizierung gemäß den Schwellenwerten bestimmt unter anderem, welche Unternehmen mit ihren Jahresabschlüssen prüfungspflichtig sind, welche einen verkürzten Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht offenlegen müssen (§ 278 f UGB) und ob eine Pflicht zur Konzernabschlussprüfung (§ 246 UGB) besteht.