Unternehmensnachfolge im Familienverband: Erhöhte Planungs- und Rechtssicherheit durch das Grace-Period–Gesetz
Stand: 3. Juli 2024Das Grace-Period-Gesetz (veröffentlicht am 5. Juni 2024) zielt darauf ab, bei Unternehmensübertragungen im Familienverband nachträglich hervorkommende steuerliche Haftungsrisiken für den Erwerber / die Erwerberin zu minimieren. Es wurde für Unternehmer:innen die Möglichkeit geschaffen, den Übergabeprozess von der Abgabenbehörde begleiten zu lassen, sodass aus steuerlicher Sicht größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit besteht. Der Begleitvorgang sieht eine Außenprüfung der letzten drei Jahre innerhalb von neun Monaten ab Antragstellung vor. Anträge auf "Begleitung einer Unternehmensübertragung" können frühestens ab dem 1. Jänner 2025 gestellt werden. Darüber hinaus beinhaltet das Grace-Period-Gesetz Erleichterungen in der Gewerbeordnung (geringerer Konkretisierungsgrad bei Einreichunterlagen für Anlagegenehmigungen, elektronische Validierung des Firmenbuchstandes statt Firmenbuchauszug) und im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (Sicherheitsvertrauensperson, Arbeitsschutzausschuss). Wir haben die Eckpunkte des neuen Grace-Period-Gesetzes kompakt für Sie zusammengefasst. Beitrag lesen