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Steuer-News | Unternehmer-News

LBG Österreich-Booklet "Steuer- und Wirtschaftstipps" für Unternehmer:innen, Geschäftsführer:innen, Arbeitgeber:innen

Stand: 25. Oktober 2024
Handlungsbedarf noch bis 31.12.2024 und aktuelle Themen aus unserer Wirtschaftsberatung, Steuerberatung, Arbeitgeberberatung, Organisationsberatung - 25 Seiten zum Download. Beitrag lesen

Treuhandschaftsverhältnisse – Ausweitung der Offenlegungspflicht im Register für wirtschaftliche Eigentümer

Stand: 25. Oktober 2024

Der Gesetzgeber novellierte Mitte 2023 das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) und machte es sich dabei unter anderem zum Ziel, die Transparenz von Treuhandschaftsvereinbarungen im Kontext des wirtschaftlichen Eigentums zu erhöhen. Die Neuerung besteht im Wesentlichen darin, dass nunmehr auch Treuhandschaftsvereinbarungen zu melden sind, aufgrund derer eine natürliche Person wirtschaftliches Eigentum erlangt, die selbst nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist. Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen sind mit 1. Juli 2024 in Kraft getreten und gelten für alle Meldungen, die nach dem 30. Juni 2024 an das Register übermittelt werden.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen im wirtschaftlichen Eigentum grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen an das Wirtschaftliche Eigentümer Register gemeldet werden müssen. Für diese neue erweiterte Anzeigenpflicht von Treuhandverhältnissen bedarf es hingegen keiner zusätzlichen ad hoc Meldung. Etwaige nunmehr zu meldende Treuhandschaftsverhältnisse müssen erst bei der nächsten regulären Meldung berücksichtigt werden.  

Details zu den konkreten Folgen der neuen Bestimmungen zur Offenlegung von Treuhandschaften in der Beteiligungskette und im Kontext von Trusts, Stiftungen und vergleichbaren juristischen Personen haben wir im nachstehenden Beitrag aufbereitet.

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LBG Kärnten erweitert Führungskreis: Angelika Buchleitner wurde zur Prokuristin und Salary-Partnerin bestellt

Stand: 23. Oktober 2024
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Emissionszertifikatehandelsgesetz: Finanzielle Entlastung für energieintensive Betriebe und Carbon Leakage. Die Antragsfrist für die Jahre 2022 und 2023 läuft von 1.10. - 30.11.2024.

Stand: 3. September 2024
Das Bundesgesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022) wurde in einigen Punkten geändert. Insbesondere wurden die Entlastungsmaßnahmen neu geregelt. Energieintensive Betriebe können nunmehr zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit, aber auch zur Vermeidung von Carbon Leakage oder zur Vermeidung von besonderen Härtefällen, einen Antrag auf Entlastung stellen. Die Antragsfrist für die Jahre 2022 und 2023 läuft von 1.10.2024 - 30.11.2024. Wir haben die Details zu den Voraussetzungen, zur Höhe und zur Antragstellung für Sie kompakt zusammengefasst und empfehlen jedenfalls, zeitgerecht zu beurteilen, ob Ihr Unternehmen oder ein Teilbetrieb unter die Definition eines energieintensiven Betriebes fällt und somit antragsberechtigt ist. Beitrag lesen

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Vermeidung der Nachversteuerung bei Unternehmensübertragungen

Stand: 1. Oktober 2024
Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung eines Betriebes einen Gewinnfreibetrag (bestehend aus Grundfreibetrag und investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) geltend machen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen mögliche Gestaltungen zur Vermeidung einer Nachversteuerung des Gewinnfreibetrags bei Unternehmensübertragungen aufzeigen. Details dazu im nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen

Herausnahme von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften in das Eigentum eines Gesellschafters

Stand: 1. Oktober 2024
Nachdem das Abgabenänderungsgesetz 2023 eine Regelung für die Einlage von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaften getroffen hat, wurde nun mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 der umgekehrte Vorgang, also die Übertragung von Gegenständen aus dem Vermögen der Personengesellschaft in das Eigentum eines Gesellschafters gesetzlich geregelt. Damit wurde eine gesetzliche Deckung für die bestehende Verwaltungspraxis der Finanz geschaffen. Details dazu im nachstehen Beitrag. Beitrag lesen

Aus- und Wiedereingliederung von Betrieben und Liegenschaften bei Körperschaften öffentlichen Rechts unter steuerlichen Aspekten

Stand: 1. Oktober 2024
Bei unserer Beratung von Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Stifte, Klöster), zeigen sich in der Praxis häufig Konstellationen, unter denen die betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Sinnhaftigkeit von Ausgliederungen oder Wiedereingliederungen von Betrieben gewerblicher Art zu prüfen sind. Wir skizzieren im nachstehenden Beitrag mögliche Vor- und Nachteile und konkrete Überlegungen hinsichtlich Haftung und Steuern, die in diesbezügliche Entscheidungen einfließen sollten. Beitrag lesen

Ab 1. Oktober 2024: Zuständigkeit für bestimmte Vorabentscheidungen nicht mehr beim EuGH, sondern beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG)

Stand: 1. Oktober 2024
Eine bedeutende Änderung der Satzung des EuGH (zu dessen Entlastung) bewirkt die Übertragung der Zuständigkeit für bestimmte Vorabentscheidungen vom EuGH auf das Europäische Gericht erster Instanz (=EuG). Diese Übertragung betrifft Vorabentscheidungsersuchen, die ausschließ-lich folgende sechs besondere Sachgebiete betreffen: Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, Zoll, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste bei Verspätung sowie das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Die Neuregelung gilt für Vor-abentscheidungsersuchen, die ab 1. Oktober 2024 beim EuGH eingehen; die vor diesem Stichtag eingehenden Ersuchen bleiben in der Zuständigkeit des EuGH. Beitrag lesen

Familienbeihilfe und Studienbeihilfe: Rückwirkende Erhöhung der Zuverdienstgrenze ab 2024

Stand: 1. Oktober 2024
Studierende verlieren nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf die volle Familienbeihilfe, wenn sie über der jährlichen Zuverdienstgrenze verdienen. Übersteigt das Jahreseinkommen die Zuverdienstgrenze, verringert sich die Familienbeihilfe um den diese Grenze übersteigenden Betrag bis auf Null. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Mit Nationalratsbeschluss vom 4. Juli 2024 wird die Zuverdienstgrenze rückwirkend erhöht. Beitrag lesen

Unterstützungsmaßnahmen bei Katastrophenschäden

Stand: 16. September 2024
Unwetterschäden: BMF, WKO, SVS, ÖGK leisten unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen. Weiters sind steuerliche Spendenbegünstigungen möglich. Beitrag lesen