KÖSt-Vorauszahlungen: Herabsetzung im Zusammenhang mit neuer Mindest-KÖSt für GmbH und FlexCo
Stand: 27. März 2024Mit dem Start-Up-Förderungsgesetz wurde die Mindestkörperschaftsteuer für GmbH und für die ab 2024 neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft auf 125 Euro pro Kalendervierteljahr gesenkt. Lt. Bundesministerium für Finanzen (BMF) besteht in diesen Fällen keine gesetzliche Grundlage für eine amtswegige oder rückwirkende automatisierte Herabsetzung des Vorauszahlungsbescheides. Beitrag lesen