Schaumweinsteuer: Bundesfinanzgericht beantragt Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit
Stand: 9. März 2015Mit 1.3.2014 wurde die Schaumweinsteuer mit dem Ziel, ein strukturelles Nulldefizit im Bundesbudget und Verhaltensänderungen bezüglich Gesundheit zu erreichen, in Österreich wieder eingeführt. Prosecco-Frizzante, somit Perlwein, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Schaumweinsteuergesetzes und bleibt daher diesbezüglich steuerfrei. Beitrag lesen