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Steuer-News | Unternehmer-News

Auftraggeber/innen-Haftung bei Weitergabe von Bauleistungen an Subunternehmer. Möglichkeiten zur Haftungsbefreiung.

Stand: 3. August 2021

Unternehmen, welche die Erbringung von Bauleistungen an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergeben, sind an die Auftraggeber/innen-Haftung (AGH) gebunden. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet für alle Beiträge und Umlagen, die das beauftragte Unternehmen an österreichische Krankenversicherungsträger abzuführen hat, bis zum Höchstausmaß von 20 Prozent des geleisteten Werklohnes sowie darüber hinaus für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben bis zu fünf Prozent des geleisteten Werklohnes. Wir haben die Details zur Möglichkeit der Haftungsbefreiung für Sie zusammengefasst und empfehlen Ihnen eine sorgfältige Prüfung der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) vor der Auswahl etwaiger Subunternehmer, um Ihr Haftungsrisiko zu reduzieren.

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Können Wertberichtigungen von Forderungen und Rückstellungen für steuerliche Zwecke auch pauschal ermittelt werden?

Stand: 3. August 2021

Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz brachte die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, Forderungen auch für steuerliche Zwecke pauschal wertzuberichtigen bzw. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten pauschal zu bilden. In einer aktuellen Wartung der Einkommensteuerrichtlinien hat nun das Finanzministerium seine Rechtsansicht dazu dargelegt.

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Ärzte: Wann besteht die Verpflichtung, eine Registrierkasse zu führen?

Stand: 3. August 2021

Ärzte, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, fallen grundsätzlich unter die Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht. Betroffen sind vor allem Wahlärzte, aber auch Kassenärzte, die Zusatzleistungen verkaufen, wie z. B. Zahnärzte. Wir haben für Sie kompakt zusammengefasst, welche Besonderheiten es im Zusammenhang mit der Registrierkasse für Ärzte zu berücksichtigen gilt und welche Umsätze überhaupt zu den Barumsätzen zählen.

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LBG Österreich – Vereine, Gemeinnützige Organisationen, KöR
NPO-Zuschuss: Verlängerung für das 1. Halbjahr 2021. Erhöhter Struktursicherungsbeitrag sowie Kostenersatz für verpflichtende COVID-19-Tests. Antragstellung bis 15. Oktober 2021.

Stand: 15. Juli 2021

Der NPO-Unterstützungsfonds wurde für das 1. Halbjahr 2021 verlängert. Gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwillige Feuerwehren, gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Körperschaften öffentlichen Rechts sollen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt werden, um trotz coronabedingter Einnahmenausfälle weiterhin ihre statutengemäßen Aufgaben zu erfüllen.

Der erhöhte Struktursicherungsbeitrag von nunmehr 10% der gesamten (!) Einnahmen aus 2019 (alternativ der Durchschnitt aus 2018 und 2019) sowie die Geltendmachung der Kosten für verpflichtende COVID-19-Tests bis 12.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenausfalls machen die Neuauflage des NPO-Zuschusses besonders attraktiv. Über Tausend von uns begleitete NPO-Zuschuss-Anträge für den 1. und 2. NPO-Zuschuss haben gezeigt, dass sich die Antragstellung lohnt und die Auszahlung rasch erfolgt. Wie haben die Details für den nunmehr 3. NPO-Zuschuss auf Basis der Richtlinie für Sie zusammengefasst.

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Corona-Schutzschirm I und II für Veranstaltungen: Zusätzliches Modell mit erhöhter Haftungssumme bis 10 Millionen Euro. Planungssicherheit für Veranstaltungen bis Ende 2022.

Stand: 15. Juli 2021

Die mittel- und langfristige Planung von (großen) Veranstaltungen ist angesichts des unsicheren Infektionsgeschehens und damit verbundener Einschränkungen mit einem Risiko verbunden. Um Anreize zur Organisation derartiger Events – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen, Sport-Events – zu setzen, wurde bereits im Februar 2021 der Corona-Schutzschirm I für Veranstaltungen aufgelegt, der Veranstaltern im Falle eines coronabedingt abgesagten oder nur eingeschränkt stattfindenden Events bis zu 90% der förderbaren Kosten ersetzt (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Corona-Schutzschirm für Veranstaltungen bietet Planungssicherheit für die Veranstaltungsbranche“ vom 17.2.2021).

Mit dem Corona-Schutzschirm II wurde nunmehr ein zweites Modell ins Leben gerufen – mit erhöhter Haftungssumme bis 10 Millionen Euro pro Veranstaltung (statt 2 Millionen) – bei Deckung bis zu 80% der angelaufenen Kosten. Im Unterschied zum Corona-Schutzschirm I fällt beim Schutzschirm II eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% des mit der Haftung besicherten Betrages sowie eine Haftungsprovision – abhängig von der Größe des veranstaltenden Unternehmens – in Höhe von 0,25 – 1% pro Jahr an. Die Antragstellung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Wir haben die Details für Sie zusammengefasst.

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LBG Österreich – Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
COVID-19-Dienstfreistellung von Risikogruppen endete mit 30.06.2021. Anträge auf Kostenerstattungen für mit Ende Juni beendete Freistellungen bis 12.8.2021 einbringen.

Stand: 15. Juli 2021
Wurden Personen auf Grund eines ab dem 6. Mai 2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Arbeitgeber/innen die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Mit 30.6.2021 endete nun die COVID-19-Dienstfreistellung von Risikogruppen. Anträge auf Kostenerstattungen für am 30.6.2021 beendete Freistellungen können noch bis spätestens 12.8.2021 bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eingebracht werden. Wir haben die Details zur Erstattungsregelung für Sie zusammengefasst. Beitrag lesen

BMF-Information vom 14.7.2021 zur steuerlichen Behandlung von Verdienstentgangsentschädigungen gem § 32 (1) EpiG

Stand: 15. Juli 2021

An Selbständige, die durch Maßnahmen nach dem Epidemie-Gesetz (EpiG) einen Verdienstentgang erleiden, ist gem. § 32 Abs. 1 EpiG eine Verdienstentgangsentschädigung zu leisten. Diese Entschädigung fällt unter die Steuerbefreiung gem. § 124b Z 348 lit a EStG 1988. Nach der mit EStR-Wartungserlass 2021 neu aufgenommenen Rz 313c unterliegt dieser Verdienstentgang nicht der Ausgabenkürzung gem. § 20 Abs. 2 EStG 1988.

Eine nachfolgende Betrachtung dieser Thematik zeigt nach nunmehriger Ansicht des BMF, dass diese Aussage nur insoweit zutreffend ist, als tatsächlich ein Verdienstentgang vorliegt und kein reiner Kostenersatz:

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LBG Österreich – Versandhandel | E-Commerce
Innergemeinschaftlicher Versandhandel: Arbeitstool zur Ermittlung nationaler Steuersätze in der EU – "My Trade Assistant"

Stand: 15. Juli 2021

Mit der Neuregelung des innergemeinschaftlichen Versandhandels ab 1.7.2021 und der Einführung des EU-One-Stop-Shops (EU-OSS) ist es erforderlich, den korrekten MWSt-Satz eines Produktes für den jeweiligen EU-Mitgliedstaat (Bestimmungsland) zu ermitteln (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Umsatzsteuerliche Änderungen beim innergemeinschaftlichen Versandhandel. EU-OSS Registrierung“ vom 1. Juni 2021).

Die EU-Kommission hat dafür ein Arbeitstool, den sogenannten „My Trade Assistant“ eingerichtet. Durch Eingabe von Produktnamen oder Erzeugniscode (nach dem Harmonisierten System HS) und Auswahl von Ursprungsland und Bestimmungsland kann der entsprechende MWSt-Satz des Bestimmungslandes für das Produkt gefunden werden.

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VwGH: Verwertung offener Mindestkörperschaftsteuern durch verschmelzende Umwandlung auf eine natürliche Person

Stand: 30. Juni 2021

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Eine GmbH wurde gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter umgewandelt (sog. verschmelzende Umwandlung). Der Alleingesellschafter machte die offenen Mindestkörperschaftsteuern bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend. Die ihm als Folge der Umwandlung zuzurechnenden, noch nicht verrechneten Mindestkörperschaftsteuern in Höhe von ca. € 20.000 wurde vom Finanzamt aber nur im Ausmaß der sich aus der Veranlagung errechneten Einkommensteuer in Höhe von rund € 9.000 angerechnet. Auch das Bundesfinanzgericht wies eine dagegen gerichtete Beschwerde ab.

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Steuern: Wann unterliegen Gutscheine der Umsatzsteuer?

Stand: 30. Juni 2021
Gerade in den letzten Monaten waren viele Unternehmen gezwungen, Gutscheine für erst künftig konsumierbare Leistungen auszugeben. Im Hinblick auf die Umsatzsteuerpflicht dieser Gutscheine stellt sich dabei allerdings die Frage, ob bereits die Ausgabe des Gutscheines oder erst dessen Einlösung eine Steuerpflicht begründet. Auch stellt sich damit einhergehend die Frage einer Erfassung in der Registrierkasse, wobei seit 1.1.2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden wird. Beitrag lesen