Umsatzsteuer: Abschaffung von Reverse Charge für ausländische Vermieter
Stand: 26. August 2022Wir haben in unserem LBG-Fachbeitrag „Neue umsatzsteuerliche Regeln für im Ausland ansässige Vermieter, wenn in Österreich keine Betriebsstätte des Vermieters vorliegt“ vom 17. März 2022 darüber informiert, dass es ab 1.1.2022 bei Vermietungen von im Inland gelegenen Grundstücken durch ausländische Unternehmer, die weder ihr Unternehmen im Inland betreiben, noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben („ausländische Vermieter“), zu einem Übergang der Steuerschuld auf den inländischen unternehmerischen Leistungsempfänger (Mieter) kommt. Im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2022 wurde allerdings nunmehr durch eine gesetzliche Klarstellung in Österreich die alte Verwaltungspraxis wiederhergestellt.