Analog zur Abfederung der Teuerung für private Haushalte sollen mit dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ nun auch nach dem aktuell vorliegenden aws-Flyer gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und Branchen (nicht aber ausgeschlossene Sektoren wie beispielsweise energieproduzierende Unternehmen, mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Unternehmen aus dem Realitätenwesen) hinsichtlich Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2. 2022 bis 30.9.2022 entlastet werden. Für Betriebe in der Landwirtschaft ist eine eigene Sonderrichtlinie in Ausarbeitung.
Erste Details zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen sind bereits seit Wochen medial bekannt, die entsprechende Richtlinie wurde allerdings noch nicht veröffentlicht. Damit fehlen nach wie vor Informationen über wichtige entscheidungsrelevante Details. Gleichzeitig startet für alle Unternehmen, die einen Energiekostenzuschuss beantragen wollen, die verpflichtende Voranmeldung innerhalb eines aus heutiger Sicht verbindlich festgelegten Zeitkorridors von Montag, 7. November 2022 (Uhrzeit des Beginnes noch offen von der aws) bis Montag 21. November 2022. Die Voranmeldung hat im Fördermanager der asw zu erfolgen. Für die tatsächliche, spätere Antragstellung bekommen Sie dann ein Zeitfenster (voraussichtlich eine Woche) von der aws übermittelt, in dem Sie Ihren Antrag formal im aws-Fördermanager einreichen können.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund begrenzter Budgetmittel von 1,3 Milliarden Euro ein "first come, first served"-Prinzip für den Energiekostenzuschuss (und die verpflichtende Voranmeldung dafür) gilt. Das bedeutet, wer sich nicht rasch anmeldet, könnte auch leer ausgehen.