Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Vorsicht: Phishing-Mails im Namen des Finanzamts im Umlauf

Stand: 14. Dezember 2022

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass derzeit eine Vielzahl von Phishing-Mails im Namen des Finanzamts im Umlauf sind, mit denen eine angebliche Rückerstattung iHv 578,99 Euro in Aussicht gestellt wird. Der enthaltene Hyperlink führt auf eine gefälschte Webseite im Stil von FinanzOnline, die zur Eingabe von persönlichen Daten wie IBAN auffordert. Es dürfte sich dabei um eine groß angelegte Betrugsmasche handeln. Vergleichbare Betrugs-E-Mails sind auch betreffend die Wirtschaftskammer Österreich im Umlauf. 

Beitrag lesen

Steuer – und Wirtschaftstipps vor dem Jahresende für Unternehmer:innen, Geschäftsführer:innen, Arbeitgeber:innen, Dienstnehmer:innen

Stand: 25. November 2022

Jetzt ist es höchste Zeit, noch wichtige Weichenstellungen für 2023 vorzunehmen, um Ihr steuerliches und wirtschaftliches Jahresergebnis, die Eigenkapitalquote und den Cash-Flow zu optimieren. In unserem LBG-Booklet finden Sie mit 45 Tipps eine Auswahl an Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten, die nicht versäumt werden sollten.

Beitrag lesen

Energiekostenzuschuss – Richtlinie veröffentlicht, weitere Details bekannt. Verpflichtender Voranmeldezeitraum bleibt unverändert bei 7. – 28.11.2022.

Stand: 25. November 2022

Mit dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ sollen bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind (nicht aber ausgeschlossene Sektoren wie beispielsweise energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken und Versicherungen, Unternehmen aus dem Realitätenwesen, verkammerte und nicht verkammerte freie Berufe) hinsichtlich der Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2. 2022 bis 30.9.2022 entlastet werden (wir haben berichtet). Endlich ist auch die lange erwartete Richtlinie veröffentlicht. Darin finden sich wichtige, nun verbindliche Details zu den grundsätzlich förderfähigen Unternehmen, zum Nachweis der Energiemehrkosten, zum Antragskostenersatz, etc. Wichtig: Förderwerber:innen verpflichten sich neben steuerlichem Wohlverhalten bis 31. März 2023 zu folgenden Energiesparmaßnahmen:

Beitrag lesen

Energiekostenzuschuss: Änderung Voranmelde- und Antragsfristen, Pauschalmodell für Unternehmen mit Energiemehrkosten bis zu 6.666 Euro im Zeitraum 1.2. – 30.9.2022

Stand: 7. November 2022

Die für Unternehmen verpflichtende Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss startet heute am 7. November 2022 (wir haben berichtet – siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Verpflichtende Voranmeldung (first come, first served) vom 7.11. bis 21.11.2022“ vom 3. November 2022) und bereits zeitgleich mit dem Voranmeldestart gibt es Änderungen hinsichtlich des Zeitkorridors für die verpflichtende Voranmeldung sowie die Antragsfristen. Bis auf Weiteres bleibt es unverändert beim Förderwettlauf für Unternehmen im Sinne eines „first come, first served“-Prinzips.

Beitrag lesen

Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Verpflichtende Voranmeldung (first come, first served) vom 7.11. bis 21.11.2022

Stand: 3. November 2022

Analog zur Abfederung der Teuerung für private Haushalte sollen mit dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ nun auch nach dem aktuell vorliegenden aws-Flyer gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und Branchen (nicht aber ausgeschlossene Sektoren wie beispielsweise energieproduzierende Unternehmen, mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Unternehmen aus dem Realitätenwesen) hinsichtlich Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2. 2022 bis 30.9.2022 entlastet werden. Für Betriebe in der Landwirtschaft ist eine eigene Sonderrichtlinie in Ausarbeitung.

Erste Details zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen sind bereits seit Wochen medial bekannt, die entsprechende Richtlinie wurde allerdings noch nicht veröffentlicht. Damit fehlen nach wie vor Informationen über wichtige entscheidungsrelevante Details. Gleichzeitig startet für alle Unternehmen, die einen Energiekostenzuschuss beantragen wollen, die verpflichtende Voranmeldung innerhalb eines aus heutiger Sicht verbindlich festgelegten Zeitkorridors von Montag, 7. November 2022 (Uhrzeit des Beginnes noch offen von der aws) bis Montag 21. November 2022. Die Voranmeldung hat im Fördermanager der asw zu erfolgen. Für die tatsächliche, spätere Antragstellung bekommen Sie dann ein Zeitfenster (voraussichtlich eine Woche) von der aws übermittelt, in dem Sie Ihren Antrag formal im aws-Fördermanager einreichen können. 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund begrenzter Budgetmittel von 1,3 Milliarden Euro ein "first come, first served"-Prinzip für den Energiekostenzuschuss (und die verpflichtende Voranmeldung dafür) gilt. Das bedeutet, wer sich nicht rasch anmeldet, könnte auch leer ausgehen. 

Beitrag lesen

NEU: Umsatzsteuerzinsen von Gutschriften und Nachforderungen nach dem Abgabenänderungsgesetz 2022

Stand: 3. November 2022
Mit dem neuen § 205c BAO idF AbgÄG 2022 wurde eine eigene Regelung für Umsatzsteuerzinsen gesetzlich verankert. Damit sollen die Vorgaben des EuGH in nationales Recht umgesetzt und die bisherige Regelungslücke für Zinsansprüche im umsatzsteuerlichen Veranlagungsverfahren geschlossen werden. Umsatzsteuerzinsen gelten sowohl für Gutschriften wie für Nachzahlungen. Die Umsatzsteuerzinsen müssen mindestens € 50 betragen. Wir haben für Sie zusammengefasst und mit Beispielen illustriert, welche Auswirkungen sich aus der Umsatzsteuerverzinsung von Gutschriften und Nachforderungen für die Unternehmenspraxis ergeben. Beitrag lesen

VwGH: Gewinnlose GmbH und die verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: 3. November 2022
Eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter und damit unter Umständen eine damit einhergehende KESt-Pflicht ist nach Ansicht des VwGH auch bei einer gewinnlosen GmbH denkbar. Auch wenn keine Gewinne, jedoch Einlagen in der Höhe einer verdeckten Vorteilszuwendung vorhanden sind, ist eine vorgenommene Auszahlung an die Gesellschafter nicht ohne Weiteres als KESt-neutrale Einlagenrückzahlung zu qualifizieren. Beitrag lesen

Umsatzsteuer: Steuerrechtliche Konsequenzen durch eine gesetzliche Anpassung für ausländische Vermieter für das Jahr 2022

Stand: 3. November 2022

Mit dem Abgabenänderungsgesetzes 2022 wurde § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 angepasst (BGBl. I Nr. 108/2022, Kundmachung 19.07.2022). Dadurch kommt es im Wesentlichen bei der Vermietung von Grundstücken durch Unternehmer, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben, an andere Unternehmer, ab 20.7.2022 nicht zum Übergang der Steuerschuld. Daraus ergeben sich für das Jahr 2022 die nachstehenden Rechtsfolgen.

Beitrag lesen

Neue Sachbezugswerte ab 2023

Stand: 3. November 2022

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetz bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen. Dieser Richtwert wurde per 1.4.2022 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2023 - abhängig vom Bundesland - maßgeblich.

Beitrag lesen

Neue Zinssätze ab 2.11.2022 bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Stand: 3. November 2022
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig, der wiederum von jenem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz abhängig ist. Aufgrund der erneuten Anpassung des Basiszinssatzes um weitere 0,75 Prozentpunkte auf nunmehr 1,38% ergeben sich ab 2. November 2022 folgende Zinssätze ... Beitrag lesen