Sind alternative Heilbehandlungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar?
Stand: 21. November 2016Außergewöhnliche Belastungen mindern die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Die Belastung muss nicht nur außergewöhnlich, sondern auch zwangsläufig sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. In der Regel besteht ein Selbstbehalt. Krankheitskosten sind typische außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt – auch alternativmedizinische Behandlungsmethoden sofern sie medizinisch indiziert sind, wie das Bundesfinanzgericht in einem Erkenntnis feststellte. Beitrag lesen