Ist die Energieabgabenvergütung rückwirkend wieder auf Dienstleistungsbetriebe auszudehnen? Der EuGH prüft...
Stand: 10. Mai 2016Das Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVergG) wurde seit Inkrafttreten mehrfach geändert und berücksichtigt in der seit 1.2.2011 gültigen Fassung nur mehr Produktionsbetriebe. Ob diese Beschränkung der Rückvergütung auf Produktionsbetriebe und damit die Ausklammerung von Dienstleistungsbetrieben rechtmäßig ist, wird derzeit aufgrund eines Vorabentscheidungsantrages des Bundesfinanzgericht Linz vom EuGH geprüft. Beitrag lesen