Registrierkassenpflicht - Nachschau durch die Finanzverwaltung
Stand: 29. Januar 2016Seit 1.1.2016 gilt die heiß diskutierte Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Darunter versteht man die Verpflichtung für Unternehmer, Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse, einem elektronischen Kassensystem oder einem sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen, sofern der Jahresumsatz € 15.000 und der Barumsatz je Betrieb € 7.500 übersteigt (exkl. USt.). Ab 1.1.2017 ist die Registrierkasse zusätzlich durch eine technische Sicherheitseinrichtung (kryptographische Signatur jedes Barumsatzes) gegen Manipulation zu schützen. Beitrag lesen