Sozialversicherung: Vorläufige Beitragsgrundlage kann seit Jahresbeginn 2016 auf Antrag auch erhöht werden
Stand: 1. März 2016Seit Jahresbeginn 2016 sieht das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz - neben der Möglichkeit zur Herabsetzung - auch die Möglichkeit zur Erhöhung der vorläufigen Beitragsgrundlage vor. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Einkünfte im laufenden Jahr wesentlich höher sein werden und die Beitragsgrundlagenerhöhung gegebenenfalls eine spätere, hohe Nachzahlung erspart. Beitrag lesen