Steuer-News | Unternehmer-News

Steuerliche Arbeitnehmerveranlagung – Pflicht, Freiwillig, Antragslos.
Wann ist was von wem zu tun?

Stand: 24. April 2025

Bei Einkünften, die der Lohnsteuer unterliegen, gibt es drei Formen der Veranlagung. Die Pflichtveranlagung ist zwingend vorzunehmen, wenn neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (z.B. aus Vermietung) bezogen werden, die 730 Euro übersteigen. Die Freiwillige Veranlagung kann bis zum Ablauf von 5 Jahren von Arbeitnehmer:innen beantragt werden, um Abzugsposten (wie etwa Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc.), die bisher nicht berücksichtigt wurden, geltend zu machen. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung führt das Finanzamt automatisch durch, wenn von Arbeitnehmer:innen kein Antrag auf Veranlagung gestellt wird und die Voraussetzungen einer Pflichtveranlagung nicht vorliegen. Details dazu im nachstehenden Beitrag.

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„Omnibus“-Regelungen für Erleichterungen bei Nachhaltigkeitsberichten

Stand: 24. April 2025
Im Rahmen des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für 2025 zur Reduzierung von Administrationsaufwendungen wurden die sogenannten „Omnibus“-Vorschläge gemacht. Das erste Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht eine Einschränkung des Anwendungsbereichs vor, womit für zahlreiche Unternehmen die Pflicht der Berichterstattung gemäß der CSRD und die Offenlegung im Sinne der EU-Taxonomie entfallen würde. Die Umsetzung in nationales Recht müsste bis Ende 2025 erfolgen. Wir haben die „Omnibus“-Vorschläge kompakt für Sie zusammengefasst. Beitrag lesen

VwGH: Einkommensteuerliche Auswirkung der COVID-Fixkostenzuschüsse

Stand: 24. April 2025
Die Fixkostenzuschüsse (FKZ 1 und FKZ 800.000) sind nicht einkommensteuerpflichtig. Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit den Fixkostenzuschüssen stehen, dürfen nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beitrag lesen

VwGH: Nachträglich vereinbarte AfA-Miete bei Fruchtgenuss ist steuerlich unwirksam

Stand: 24. April 2025
Die Mutter hatte dem Sohn ein Miethaus geschenkt und sich den Fruchtgenuss daran zurückbehalten („Vorbehaltsfruchtgenuss“). Jahre später vereinbarte sie mit dem Sohn, dass sie ihm jährlich eine Zahlung für die Gebäudesubstanz-Abgeltung in Höhe der für das Gebäude anfallenden AfA leistet. Diese Zahlungen durfte die Mutter bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht absetzen, weil es an der Fremdüblichkeit fehlt. Beitrag lesen

Wichtige Termine April bis Juni 2025

Stand: 24. April 2025
Zum besseren Überblick haben wir für Sie die wichtigsten im 2. Quartal 2025 anstehenden Fristen und Termine kompakt zusammengefasst. Beitrag lesen

Pauschale Gewinnermittlung für viele Branchen – Wahlrechte zur Senkung der Steuerlast richtig nützen

Stand: 25. März 2025
Das Steuerrecht sieht für viele Unternehmer:innen, abhängig von der Branche und dem erzielten Jahresumsatz (bis max. 700.000 Euro /Jahr), das Wahlrecht zur pauschalen Gewinnermittlung vor. Daher macht es Sinn, durch eine Vorteilhaftigkeitsrechnung sorgsam zu prüfen, ob sich die Inanspruchnahme dieses Wahlrechtes in Hinblick auf eine geringere Steuerlast lohnt. Dies ist aktuell auch deshalb empfehlenswert, weil die Basispauschalierung lt. Regierungsprogramm ab 2025 in zwei Schritten erhöht werden soll. Beitrag lesen

Meldepflicht für Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten bis 30. April 2025

Stand: 25. März 2025
Für Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten besteht eine gesonderte Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Betriebsführende, die auch land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten verrichten, müssen die daraus erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen (brutto = inkl. Umsatzsteuer und ohne Berücksichtigung von Ausgaben) bis spätestens 30. April des folgenden Jahres an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden. Erfolgt die Meldung der aus den ausgeübten Nebentätigkeiten erzielten Einnahmen an die SVS nicht fristgerecht, wird ein Beitragszuschlag im Ausmaß von 5 % des gesamten nachzuzahlenden Beitrages vorgeschrieben. Beitrag lesen

Gemeinnützige Vereine: Förderung der Allgemeinheit als Voraussetzung für steuerliche Begünstigung – Check ist empfehlenswert

Stand: 25. März 2025
Das österreichische Steuerrecht sieht für Vereine, die gemeinnützigen Zwecken dienen, besondere Begünstigungen vor. Diese steuerlichen Begünstigungen haben ihre Begründung darin, dass diese Vereine Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen. Vereine sind jedoch lediglich dann als gemeinnützig einzustufen, wenn sie bestimmte Zwecke verfolgen, deren Erfüllung die Allgemeinheit fördern. Ob die Förderung der Allgemeinheit und damit die Gemeinnützigkeit bei einem die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmendem Verein tatsächlich gegeben ist, sollte generell und auch im Vorfeld eines Antrags auf Spendenbegünstigung geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch die Statuten hinsichtlich begünstigungsschädlicher Bestimmungen zu evaluieren. Weiters ist wichtig, dass es nicht nur auf formvollendete Statuten ankommt, sondern das tatsächliche Vereinsgeschehen damit in Einklang steht. Mit detaillierten Überprüfungen durch die Finanzverwaltung ist zu rechnen. Beitrag lesen

Hotellerie: Umsatzsteuer bei Entgelten im Zusammenhang mit Stornos und No-Shows

Stand: 25. März 2025
Werden gebuchte Hotelzimmer kurzfristig storniert oder ohne vorherige Stornierung nicht in Anspruch genommen (sog. „No-Shows“), werden idR Stornogebühren fällig bzw. die gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Zimmer den ausgebliebenen Gästen in Rechnung gestellt. Abhängig vom Grad der bereits erfolgten Leistungserbringung seitens des Tourismusunternehmens wird bei der in Rechnung Stellung des ungenützten Zimmers Umsatzsteuer fällig oder nicht. Wir haben die Unterschiede hinsichtlich der zu verrechnenden Umsatzsteuer samt allfälliger Rechnungskorrektur kompakt für Sie zusammengefasst. Beitrag lesen

Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung:
Wann muss eine ZKO-Meldung erfolgen?

Stand: 25. März 2025
Umfassende Meldepflichten bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Österreich: Werden Arbeitskräfte aus dem EU-/EWR-Raum oder der Schweiz nach Österreich entsandt oder überlassen, so ist das vor Ort in Österreich eingesetzte Personal verpflichtend vor Tätigkeitsbeginn elektronisch der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung zu melden. Wird die Meldung gar nicht oder fehlerhaft erstattet, so drohen Strafen bis zu € 20.000. Beitrag lesen