Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb. Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das Bundesministerium für Finanzen auf abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können.
Die folgende BMF-Information gibt einen kompakten Überblick über 10 Maßnahmen: Verlängerung von Fristen, Erleichterung bei Steuer(voraus)zahlungen, Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter, Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden, allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen, Liebhaberreibeurteilung - Hochwasser als Unwägbarkeit, Außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden, Freibetragsbescheid, Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer.