Steuer-News | Unternehmer-News

BMF-Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Stand: 6. Oktober 2023
Aufgrund des aktuellen BMF-Erlasses vom 14. September 2023 gilt ab 20. September 2023 ein einheitlicher Zinssatz von 5,88 % für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Beitrag lesen

LBG Niederösterreich: Neue Büroräumlichkeiten am LBG-Standort Wr. Neustadt im ÖkoWirtschaftspark Föhrenwald

Stand: 6. Oktober 2023
Viele langjährige und neue Kunden, vielfältige Aufträge und ein tolles, wachsendes Team in Wr. Neustadt brachten es mit sich, dass wir mehr Platz brauchen. Unsere neuen Büroräumlichkeiten im ÖkoWirtschaftspark Föhrenwald sind modern, lichtdurchflutet und klimafit. Wir danken allen Kunden und Geschäftspartnern, die zahlreich unserer Einladung zur Eröffnung gefolgt sind. Beitrag lesen

BMF-Information über steuerliche Maßnahmen iZm den aktuellen Hochwasserkatastrophen

Stand: 30. August 2023

Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb. Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das Bundesministerium für Finanzen auf abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können.

Die folgende BMF-Information gibt einen kompakten Überblick über 10 Maßnahmen: Verlängerung von Fristen, Erleichterung bei Steuer(voraus)zahlungen, Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter, Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden, allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen, Liebhaberreibeurteilung - Hochwasser als Unwägbarkeit, Außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden, Freibetragsbescheid, Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer.

 

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Abgabenänderungsgesetz 2023 ermöglicht steuerfreie Überführung von Betriebsgebäuden ins Privatvermögen

Stand: 30. August 2023
Der Nationalrat hat am 6. Juli 2023 das Abgabenänderungsgesetz 2023 beschlossen. Die neuen Bestimmungen zur Entnahme von Betriebsgebäuden sind damit wie geplant (rückwirkend) mit 1. Juli 2023 in Kraft. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 soll es nunmehr unter anderem steuerlich erleichtert werden, leerstehende Betriebsgebäude außerbetrieblich für eigene Wohnzwecke oder zur Vermietung zu nutzen. Wir analysieren für Sie die steuerlichen Vorteile gegenüber der bisherigen Regelung, sowohl bei Betriebsübergaben als auch Betriebsaufgaben und sagen Ihnen, welche Handlungsoptionen sich daraus für Sie ergeben. Beitrag lesen

Immobilienertragsteuer: Was hat sich bei gemischten Schenkungen geändert?

Stand: 30. August 2023
Wird ein privates Grundstück entgeltlich übertragen, werden die Einkünfte grundsätzlich mit Einkommensteuer in Höhe von 30 % (sogenannte Immobilienertragsteuer) besteuert. Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen, wie bei einer Schenkung, kommt es zu keinem einkommensteuerpflichtigen Vorgang. Somit fällt auch keine Immobilienertragsteuer an. Bei einer gemischten Schenkung wird Unentgeltlichkeit des gesamten Vorgangs angenommen, wenn insgesamt Zuwendungsabsicht besteht und der Schenkungscharakter des Geschäftes überwiegt. Dabei stellt sich die Frage, ab welcher Höhe der Gegenleistung noch eine unentgeltliche Übertragung oder eine bereits steuerpflichtige entgeltliche Veräußerung vorliegt. Die Einkommensteuerrichtlinien regeln die Höhe für die Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsgeschäften nun aufgrund eines VwGH-Judikats neu. Beitrag lesen

In Planung: Neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft

Stand: 30. August 2023
Im Entwurf des sogenannten Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) soll eine neue Form der Kapitalgesellschaft geregelt werden, die „Flexible Kapitalgesellschaft“ (abgekürzt „FlexKapG“) bzw. auf Englisch „Flexible Company“ (abgekürzt „FlexCo“). Die FlexKapG basiert auf dem GmbH-Gesetz, bietet jedoch zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher Aktiengesellschaften vorbehalten waren. Daher kann die FlexKapG als Hybridform zwischen GmbH und AG gesehen werden. In Kraft treten soll das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz und damit die Möglichkeit der Gründung einer FlexCo am 1.11.2023. Wir haben die Eckpunkte kompakt für Sie zusammengefasst. Beitrag lesen

Bis zum 30.9.2023 beachten: EU-Vorsteuer-Erstattung, Jahresabschluss einreichen, Steuervorauszahlung herabsetzen oder Anzahlung wegen Anspruchszinsen leisten

Stand: 30. August 2023
Wir haben für Sie wichtige Agenden kompakt zusammengefasst, die Unternehmer:innen mit Deadline 30. September 2023 jedenfalls im Auge haben sollten. Beitrag lesen

Wir beziehen unser neues, klimafittes Büro in Wr. Neustadt in Niederösterreich.

Stand: 3. August 2023
Viele langjährige und neue Kunden, vielfältige Aufträge und ein tolles, wachsendes Team in Wr. Neustadt bringen es mit sich, dass wir mehr Platz brauchen. Daher übersiedeln wir am 21. August 2023 in unsere neuen Räumlichkeiten im ÖkoWirtschaftspark Föhrenwald, Siegfried Theiss-Straße 9, 2700 Wr. Neustadt. Beitrag lesen

LBG Österreich auf Wachstumskurs – mit Wien-Margareten und Hainfeld/NÖ sind wir nunmehr an 34 Standorten in 8 Bundesländern für Sie da!

Stand: 12. Juli 2023
LBG - Wir freuen uns sehr über unser Zusammengehen mit der renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Böck & Partner zur nunmehrigen "LBG Böck & Partner" mit Standorten in Wien-Margareten und Hainfeld in Niederösterreich. Neben Wien-Donaustadt und Wien-Landstraße stehen wir unseren Kunden damit ab sofort an 3 Standorten in der Bundeshauptstadt zur Verfügung. In Wien zählen wir mit rund 170 Mitarbeiter:innen zu den bedeutendsten Beratungsunternehmen. In Niederösterreich sind wir die marktführende Steuerberatungsgesellschaft im Bundesland und erweitern unsere regionale Präsenz mit Hainfeld auf 12 Standorte mit rund 160 Mitarbeiter:innen. Beitrag lesen

Abgabenänderungsgesetz 2023 – Was sich für Unternehmerinnen und Unternehmer ändert

Stand: 12. Juli 2023
Der Nationalrat hat am 6. Juli 2023 das Abgaben¬änderungsgesetz 2023 mehrheitlich beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates haben wir für Unternehmerinnen und Unternehmer eine erste kompakte Zusammenfassung erstellt. Je nach individueller Situation sind die Neuerungen mit Chancen verbunden, die wohlüberlegt genutzt werden sollten; oder auch Nachteilen, die möglichst vermieden werden sollten. Gerne erarbeiten wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen. Beitrag lesen