Die Republik Österreich steht über nationale Grenzen hinweg in einem globalen, automatischen Informationsaustausch. Mit dem GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) soll eine weitreichende Kenntnis der Finanzverwaltungen auch zu im Ausland geführte Finanzkonten sichergestellt werden. Konkret regelt das GMSG die Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie von anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nunmehr mit Erlass vom 21. Juni 2023 alle Staaten und Territorien aufgelistet, welche für den Meldezeitraum 2023 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten gelten, und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2023 Informationen gemäß GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen. Steuerpflichtigen ist daher zu empfehlen, sorgsam zu prüfen, ob alle in- und ausländischen Steuerpflichten entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich nachgekommen wurde oder die Abgabe von (korrigierten) Steuererklärungen – allenfalls begleitet durch eine zeitgerechte steuerliche Selbstanzeige mit dem Ziel, Finanzstrafen zu vermeiden – erforderlich ist.