Vergütungsmodelle sind vielschichtig, bestehen aus finanziellen und nicht finanziellen Komponenten und müssen zum jeweiligen Aufgabenbereich, zur erbrachten Performance und zum Unternehmen insgesamt passen, um sich zu bewähren. Schließlich müssen die Vergütung und die damit verbundenen Arbeitskosten in Einklang mit den für die erzeugten Produkte, gehandelten Waren oder erbrachten Dienstleistungen am Markt erzielten Preise gebracht werden. Der Staat greift durch Steuern und Abgaben einerseits in die mit Vergütungsentscheidungen verbundenen Arbeitgeberkosten und andererseits in den Betrag, der schlussendlich Mitarbeiter/innen als Nettoauszahlung vom Bruttoentgelt verbleibt, ein. Arbeitgeber stehen damit immer wieder, manchmal auch kurzfristig, vor herausfordernden Entscheidungen, die unter betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten und nachhaltiger Fairness im Team zu treffen sind. Aktuell gilt das, falls eine solche in Betracht gezogen wird, für die abgabenbegünstigte Mitarbeitergewinnbeteiligung ebenso wie für die Teuerungsprämie, wenn auch hinsichtlich ihrer Abgabenbelastungswirkung in einem deutlich unterschiedlichen Ausmaß und unter der Auflage, dass in der Regel nur zusätzliche, bisher nicht vorgesehene Vergütungsbestandteile steuerlich begünstigt werden, was die Arbeitskosten erhöht. Eine bloße „Umwandlung“ von Vergütungsbestandteilen wird nämlich in der Regel nicht steuerlich begünstigt.
Konkret: Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeitern jährlich eine Mitarbeitergewinnbeteiligung bis zu € 3.000 auszubezahlen. Auf Grund der jüngst eingetretenen Teuerungen, hat der Gesetzgeber eine abgabenfreie Teuerungsprämie geschaffen. Um die diversen (Steuer-)Vorteile dieser zwei Prämien nutzen zu können, dürfen pro Kalenderjahr und pro Mitarbeiter die Prämien kombiniert € 3.000 nicht übersteigen. Sie stehen daher zueinander in einem Spannungsverhältnis und es stellt sich die Frage, welche Prämie für welche Zwecke aus steuerlicher Sicht die bessere Lösung darstellt. Wir haben für Sie einen Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Prämien erstellt.