Steuer-News | Unternehmer-News

Umsatzsteuer: Abschaffung von Reverse Charge für ausländische Vermieter

Stand: 26. August 2022

Wir haben in unserem LBG-Fachbeitrag „Neue umsatzsteuerliche Regeln für im Ausland ansässige Vermieter, wenn in Österreich keine Betriebsstätte des Vermieters vorliegt“ vom 17. März 2022 darüber informiert, dass es ab 1.1.2022 bei Vermietungen von im Inland gelegenen Grundstücken durch ausländische Unternehmer, die weder ihr Unternehmen im Inland betreiben, noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben („ausländische Vermieter“), zu einem Übergang der Steuerschuld auf den inländischen unternehmerischen Leistungsempfänger (Mieter) kommt. Im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2022 wurde allerdings nunmehr durch eine gesetzliche Klarstellung in Österreich die alte Verwaltungspraxis wiederhergestellt.

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Notärzte: Änderung bei Einkünften aus selbständiger Arbeit

Stand: 26. August 2022
Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020 wurde normiert, dass freiberufliche Vertretungsärzte, die unter die Pflichtversicherung nach dem Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) fallen, steuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit beziehen. Dies gilt nunmehr auch für Notärzte, indem im Abgabenänderungsgesetz 2022 ein Verweis auf freiberufliche Notärzte aufgenommen wird, die unter die Pflichtversicherung nach dem FSVG fallen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an eine Ärzte-Berater:in bei LBG. Beitrag lesen

Arbeitgeber: Lohnabgabenprüfung – Worauf Sie vorausschauend achten sollten

Stand: 27. Juli 2022

Im Rahmen einer GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnab­gaben und Beiträge) stellt die Behörde die Einhaltung der Melde-, Versicherungs- und Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung und der Betrieblichen Mitarbei­tervorsorge sowie die korrekte Abfuhr der Lohnsteuer und lohnabhängigen Abgaben und Beiträge sicher. Feststellungen über Verfehlungen im Rahmen einer GPLB können schnell zu einer signifikanten finanzi­ellen Belastung werden, wenn Abgaben und Beiträge, die sonst über viele Monate zu zahlen gewesen wären (ein Prüfungszeitraum erstreckt sich meist über 2 bis 3 Jahre), auf einmal nachgefordert und fällig werden. Bei vorsätzlichem Zuwiderhandeln (Nichtmeldungen oder Nichtabfuhr von Abgaben und Beiträgen) stehen darüber hinaus verwaltungs-, finanz- und allgemei­ne strafrechtliche Konsequenzen von mitunter hohen Strafzahlungen bis zur Haftstrafe der verantwortlichen Personen im Raum. Mit sorgfältigen Aufzeichnungen und einer ordnungs­gemäß geführten Lohnverrechnung kann diesem Risiko vorgebeugt werden. Wir haben aus der Prüfungspraxis aktuelle Prüfungsschwerpunkte und „Dauerbrenner“ für Sie zusammengefasst, die Sie kennen und vorausschauend beachten sollten.

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Vorsteuerrückerstattung aus EU-Staaten bis 30.9.2022 beantragen. Großbritannien nunmehr mit abweichendem Vergütungszeitraum und abweichender Fallfrist 31.12.2022.

Stand: 27. Juli 2022
Inländische Unternehmer, die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sich die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen. Innerhalb der EU ist der Antrag bis 30.9. des Folgejahres zu stellen (für Drittstaaten gilt der 30.6. des Folgejahres). Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2021 muss somit spätestens bis 30.9.2022 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden. Diese Frist ist eine sogenannte Fallfrist, d.h. alle Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden danach abgelehnt. Großbritannien gilt seit dem Brexit als Drittland, allerdings mit einem abweichendem Vergütungszeitraum. Konkret bedeutet das: für die Erstattung der Vorsteuerbeträge aus dem Zeitraum 1.7.2021 bis 30.6.2022 sind die Vergütungsanträge bis spätestens 31.12.2022 einzubringen. Beitrag lesen

Wie sind spezielle Maßnahmen des Waldfonds steuerlich zu behandeln?

Stand: 27. Juli 2022

Im Jahr 2020 wurde der sogenannte Waldfonds beschlos­sen, der als Rettungs- bzw. Zukunftspaket für die österreichischen Wälder gedacht ist. Im Wesentlichen umfasst der Waldfonds zehn Maßnahmen, die primär in der Stärkung und zukünftigen Entwicklung im Bereich der Forstwirtschaft liegen, wie zum Beispiel die Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen, Entwicklung klimafitter Wälder, Abgeltung von Borkenkäferschäden, Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz, Erhalt und Förderung von Biodiversität im Wald etc. Wie bei allen Unterstützungsleistungen stellt sich aber immer auch die Frage der steuerlichen Behandlung. Das Steuerrecht sieht hier, abhängig von der Art der erhaltenen Leistung, unterschiedliche ertragsteuerliche Konsequenzen vor.

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Ferienjobs – Welche Formen gibt es? Welche Auswirkungen hat das hinsichtlich Anmeldung und Entlohnung?

Stand: 27. Juli 2022
Viele Schüler/innen und Studierende starten in einen Praktikumsplatz oder einen Sommerjob, um die ersten beruflichen Erfahrungen zu sammeln. Für viele Unternehmer/innen gehört es zur Unternehmenskultur, jungen Menschen das „Hineinschnuppern“ in den Beruf zu ermöglichen. Es sind vielleicht die nächsten Mitarbeiter darunter. Zu beachten sind dabei allerdings die unterschiedlichen Formen von Ferienjobs mit entsprechend unterschiedlichen Konsequenzen hinsichtlich Anmeldung und Entlohnung. Wir haben für Sie die gängigen Varianten „Ferialjob“, „Echter Ferialpraktikant“ sowie „Schnuppertag“ kompakt zusammengefasst und geben Ihnen einen Überblick, wieviel Kinder dazuverdienen dürfen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Beitrag lesen

LBG Oberösterreich feiert mit 150 Kunden anlässlich der Übergabe der Führungsverantwortung am LBG-Standort in Ried/Innkreis

Stand: 27. Juli 2022
LBG Oberösterreich ist mit Standorten in Linz, Steyr, Ried eine bedeutende Steuerberatungsgesellschaft in Oberösterreich mit einem Schwerpunkt in der steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung von regionalen Klein- und Mittelbetrieben, Familienunternehmen, Selbständigen, Freien Berufen, mittelständischen Unternehmensgruppen und international tätigen Unternehmen vielfältigster Branchen und Rechtsformen. Anlässlich der pensionsbedingten Übergabe der Führungsverantwortung am LBG-Standort in Ried im Innkreis lud LBG Oberösterreich in den idyllischen Loryhof und feierte mit 150 Kunden und Netzwerkpartnern  den Abschied von Norbert Haitzinger, Steuerberater und Unternehmensberater und die Übernahme der Führungsverantwortung durch Sebastian Gerner, LL.B., Steuerberater und Unternehmensberater. Beitrag lesen

Reminder: Antragsfrist für Verlustersatz II endet am 30.6.2022

Stand: 15. Juni 2022

Der Verlustersatz sollte Unternehmen die Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 ermöglichen und wurde mehrmals adaptiert und verlängert (wir haben umfassend informiert). Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Antragsfrist für den Verlustersatz II (Umsatzausfälle 1. Juli - 31. Dezember 2021) am 30. Juni 2022 endet. Bis 30. Juni 2022 haben Unternehmer/innen bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen noch Zeit, Umsatzausfälle von mindestens 50% im Zeitraum 1.7.-31.12.2021 geltend zu machen.

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Tätigkeiten bei Vereinsfesten – Wann liegt ein Dienstverhältnis vor? Wann besteht Sozialversicherungspflicht?

Stand: 15. Juni 2022
Wird ein Vereinsfest (Blaulichtorganisationen, Sportvereine, kirchliche oder politische Organisationen, Kellergassenfeste etc.) geplant, wird nach tatkräftiger Unterstützung gesucht. Meist finden sich dann Vereinsmitglieder und auch Familienangehörige von Vereinsmitgliedern. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, wie die Helferinnen und Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu behandeln sind und ob diese als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer angemeldet werden müssen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte finden Sie im nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen

Die Registrierkasse in der Arztpraxis – Was ist beim laufenden Betrieb zu beachten?

Stand: 15. Juni 2022
Die Einkünfte selbständiger Ärzte sind betriebliche Einkünfte. So sind Barumsätze, wenn beispielsweise das Privathonorar bar, mit Bankomat oder Kreditkarte unmittelbar vor Ort in der Praxis bezahlt wird, unter bestimmten Voraussetzungen in einer Registrierkasse mit Sicherheitseinheit zu erfassen. Erleichterungen gibt es bei Hausbesuchen von Ärzten – hier ist ein Beleg auszustellen, der ohne unnötigen Aufschub nach Rückkehr in die Betriebsstätte in der Registrierkasse zu erfassen ist. Wir haben für Sie im nachstehenden Beitrag zusammengefasst, welche Kontrollbelege und Sicherungen regelmäßig erstellt werden müssen und was bei einem Ausfall der Registrierkasse zu beachten ist. Beitrag lesen