Notärzte: Änderung bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
Stand: 26. August 2022Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020 wurde normiert, dass freiberufliche Vertretungsärzte, die unter die Pflichtversicherung nach dem Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) fallen, steuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit beziehen. Dies gilt nunmehr auch für Notärzte, indem im Abgabenänderungsgesetz 2022 ein Verweis auf freiberufliche Notärzte aufgenommen wird, die unter die Pflichtversicherung nach dem FSVG fallen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an eine Ärzte-Berater:in bei LBG. Beitrag lesen