Steuer-News | Unternehmer-News

So wird die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und der Ersatz von fossilen Heizungssystemen für Private steuerlich gefördert

Stand: 17. März 2022
Die Steuerreform bringt die Möglichkeit, ab 2022 mit neuen Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und somit Steuern zu sparen. Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Neu ist nun, dass Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden oder den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Beitrag lesen

Aktuelles für die Unternehmenspraxis – Das LBG-Booklet zum Download für Unternehmer/innen, Private, Geschäftsführer/innen, Arbeitgeber/innen, kaufmännisch Verantwortliche

Stand: 9. Februar 2022

Wir haben für Sie auf 16 Seiten vielfältige steuerliche News samt LBG-Praxis-Tipps zusammengefasst und möchten Ihnen damit Anregungen zu Themen geben, die für Sie in Ihrer persönlichen Situation oder in Ihrem Unternehmen von Vorteil sein können: Steuer-News | Update: Corona-Förderungen 2022 | Arbeitgeber | Immobilien | Steuerfristen Februar/März 2022.

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Fristversäumnis Ausfallsbonus Februar 2021 bzw. Mai 2021 – Nachträgliche Meldung bis spätestens 18. Februar 2022 möglich

Stand: 9. Februar 2022

Die Antragsfristen für die Ausfallboni Februar 2021 bzw. Mai 2021 endeten an einem Samstag (15.5.2021 für Februar 2021) bzw. Sonntag (15.8. für Mai 2021). Da es bei Unternehmen in diesem Zusammenhang in einigen Fällen in der Praxis zu Melde-Versäumnissen kam, da eine BAO-analoge Regelung für die COFAG-Zuschüsse nicht gilt, war die Beantragung am nächstfolgenden Werktag nicht mehr möglich.

Das Bundesministerium für Finanzen hat nun eine einmalige Lösung für diese Fristversäumnis-Fälle geschaffen. Abhängig davon, ob bezüglich der Fristversäumnis bereits Kontakt mit der COFAG bzw. der Finanzverwaltung aufgenommen wurde, ist eine unterschiedliche Vorgehensweise zur entsprechenden (Nach)Meldung vorgesehen. Jedenfalls muss die Meldung spätestens am 18. Februar 2022 erfolgen.

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Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
Welche Änderungen bringt 2022 für Arbeitgeber/innen? Was ist neu in der Personalverrechnung?

Stand: 20. Januar 2022

Der Jahresanfang bringt naturgemäß wichtige (jährliche) Änderungen in der Personalverrechnung sowie Neuerungen für Arbeitgeber/innen. Darüber hinaus führt die aktuell im Nationalrat beschlossene Ökosoziale Steuerreform zu Handlungsbedarf.

Wir haben für Sie eine umfassende Übersicht erstellt und informieren Sie über alles Wissenswerte zur Corona-Prämie, steuerfreien Gutscheinen statt Weihnachtsfeiern, Essensbons im Home-Office, zur Pendlerpauschale im Home-Office, die Erweiterung der Steuerbefreiung für Öffi-Ticket/Klima-Ticket und die Wechselwirkung mit der Pendlerpauschale, Sachbezug bei Firmen-KFZ sowie Änderungen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.

Darüber hinaus haben wir die aktuellen Werte in der Sozialversicherung für Sie aufbereitet und geben einen ersten Überblick zu den Änderungen, die die Ökosoziale Steuerreform bringt (Tarifsenkung in der Einkommensteuer, Anhebung von Absetzbeträgen, Erhöhung Familienbonus Plus sowie die Möglichkeit der steuerfreien Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter/innen).

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Was muss im Februar von Unternehmer/innen zusätzlich gemeldet werden?

Stand: 20. Januar 2022

Im Februar sind für Unternehmer/innen eine Reihe von zusätzlichen Meldefristen zu beachten, wie beispielsweise: Jahreslohnzettel, Zahlungen aus freien Dienstverhältnissen, Auslandszahlungen, Schwerarbeitsmeldungen, Registrierkassen Jahresbeleg. Wir haben diese zusätzlichen Meldepflichten für Sie kompakt zusammengefasst.

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Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen

Stand: 20. Januar 2022
Die Frist zur Aufstellung wurde für Jahresabschlüsse mit Stichtag bis einschließlich 30.9.2021 auf neun (statt fünf) Monate und für die Offenlegung beim Firmenbuch auf zwölf Monate (statt neun Monate) erstreckt. Für Jahresabschlüsse, bei denen der Bilanzstichtag nach dem 30.9.2021, aber vor dem 31.1.2022 liegt, gilt eine anteilige Fristverlängerung (sogenannte „Einschleifregelung“), so dass die Offenlegungsfrist spätestens am 30.9.2022 endet (Aufstellungsfrist endet spätestens am 30.6.2022). Beitrag lesen

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2021

Stand: 20. Januar 2022
Die Arbeitnehmerveranlagung kann für 2021 bereits beim Finanzamt eingereicht werden, idealerweise über FinanzOnline, alternativ mittels Formular. Sollten Sie keine Veranlagung für 2021 einreichen und dennoch eine Steuergutschrift bestehen, so führt die Finanz seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische, antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Antraglose Arbeitnehmerveranlagung ab 2017“ vom 6. Februar 2017). Auch in der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung können Sie fünf Jahre rückwirkend zusätzliche Absetzposten berücksichtigen. Wir haben für Sie einige Tipps zusammengefasst, wofür Sie vom Finanzamt Geld zurückbekommen und führen die Arbeitnehmerveranlagung bei Auftragserteilung gerne für Sie durch. Beitrag lesen

VwGH zum Verkauf geerbter bzw. geschenkter Grundstücke durch eine gemeinnützige Körperschaft

Stand: 20. Januar 2022
Non-Profit-Organisationen (NPOs), wie z.B. gemeinnützige Vereine, haben in Österreich eine lange Tradition und sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. Verfolgt eine NPO einen begünstigten Zweck, das heißt, ist sie gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig, so stehen steuerliche Begünstigungen zu. Wichtig dabei ist, dass der begünstigte Zweck ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird und der Allgemeinheit zu Gute kommt. Während vereinnahmte Geldspenden oder geerbte Sparbücher zu keiner Steuerpflicht führen, war fraglich, ob gleiches auch für Erlöse aus dem Verkauf geerbter bzw. geschenkter Liegenschaften gilt. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu jüngst in einem Erkenntnis entschieden. Beitrag lesen

Reiseveranstalter: Neue Margenbesteuerung ab 1.1.2022 für Reiseleistungen an Unternehmer und Private

Stand: 15. Dezember 2021
Wenn ein Reiseveranstalter Reiseleistungen im eigenen Namen erbringt und dafür Reisevorleistungen, z.B. Leistungen eines Hotels oder Reisebusunternehmers, in Anspruch nimmt, so kommt bei der Verrechnung dieser Leistungen die sogenannte Margenbesteuerung im Sinne des § 23 UStG zur Anwendung. Dabei berechnet sich die Umsatzsteuer nicht vom Nettoentgelt des Reiseveranstalters, sondern aus der Differenz („Marge“) zwischen Verkaufspreis und den dafür bezogenen Reisevorleistungen. Ab 1.1.2022 gilt diese Besteuerungsart nicht nur für Reiseleistungen an Private, sondern auch an Unternehmer. Die pauschale Ermittlung der Margenbesteuerung pro Voranmeldungszeitraum ist ab 1.1.2022 jedoch nicht mehr möglich. Beitrag lesen

Weihnachtsgutscheine als Arbeitgebergeschenk an Mitarbeiter/innen bis max. 186 Euro bzw. 365 Euro steuerfrei

Stand: 15. Dezember 2021
Sachzuwendungen an Mitarbeiter/innen sind bis maximal 186 Euro bzw. 365 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei. Dazu gehören auch Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Geldzuwendungen sind hingegen immer steuerpflichtig. Aber wie so oft entscheidet sich die tatsächlich gewährte Steuerfreiheit vom im Detail gegebenen Sachverhalt. Beitrag lesen