Unternehmen, welche die Erbringung von Bauleistungen an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergeben, sind an die Auftraggeber/innen-Haftung (AGH) gebunden. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet für alle Beiträge und Umlagen, die das beauftragte Unternehmen an österreichische Krankenversicherungsträger abzuführen hat, bis zum Höchstausmaß von 20 Prozent des geleisteten Werklohnes sowie darüber hinaus für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben bis zu fünf Prozent des geleisteten Werklohnes. Wir haben die Details zur Möglichkeit der Haftungsbefreiung für Sie zusammengefasst und empfehlen Ihnen eine sorgfältige Prüfung der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) vor der Auswahl etwaiger Subunternehmer, um Ihr Haftungsrisiko zu reduzieren.