Steuer-News | Unternehmer-News

Änderung der Kündigungsfristen für Arbeiter

Stand: 9. November 2021
Mit 1.10.2021 ist die bereits 2018 beschlossene und mehrmals verschobene Angleichung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine von Arbeitern an jene der Angestellten tatsächlich in Kraft getreten. Dadurch kommt es zu einer nicht zu unterschätzenden Verlängerung der bisher geltenden Kündigungsfristen bei Auflösung eines Dienstverhältnisses mit Arbeiterinnen und Arbeitern. Beitrag lesen

Sind Vorsteuerüberschüsse bzw. Umsatzsteuerguthaben zu verzinsen, wenn diese nicht rechtzeitig ausbezahlt werden?

Stand: 9. November 2021
Die sogenannten „Beschwerdezinsen“ sollen den Steuerpflichtigen einen Zinsausgleich liefern, sofern eine Abgabenschuldigkeit durch das Gericht (nachträglich) herabgesetzt wird. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass die jeweilige Abgabe bereits entrichtet wurde. Das bereitet etwa dann Probleme, wenn der Steuerpflichtige gerichtlich einen (höheren) Vorsteuerüberhang zugesprochen bekommt, weil hierbei keine Abgaben entrichtet, sondern die Vorsteuerüberhänge in Form einer Gutschrift auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben wurden. Ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Verzinsung hat, wenn die zuständige Finanzverwaltung die Vorsteuerüberschüsse bzw. Umsatzsteuerguthaben nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausbezahlt, war lange fraglich. Der Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich wie folgt entschieden ... Beitrag lesen

Übergabe in der Hotellerie und Gastronomie – Worauf man achten muss

Stand: 9. November 2021
Die Österreichische Gastronomie- und Hotelzeitung (ÖGZ) hat bei Wolfgang Ziniel, Experte für Unternehmensnachfolgen bei der KMU Forschung Austria und Heinz Harb, Steuerberater, Unternehmensberater und Geschäftsführer bei LBG Österreich, nachgefragt, worauf es bei der erfolgreichen Übergabe in der Hotellerie und Gastronomie ankommt. Beitrag lesen

Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag 2021 optimal aus

Stand: 30. September 2021
Rechtzeitig vor dem Jahresende ist es ratsam, nochmals zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Eine dieser Möglichkeiten ist der Gewinnfreibetrag, mit dem für Unternehmer/innen ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der Dienstnehmer erreicht wurde. Den Gewinnfreibetrag können natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (z.B. OG oder KG), die natürliche Personen sind, bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) in Anspruch nehmen. Beitrag lesen

Saisonbetriebe: Welche Änderungen bringen die neuen Kündigungsfristen für Arbeiter ab 1.10.2021?

Stand: 30. September 2021
Bei der Kündigung eines Arbeiterdienstverhältnisses, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen wird, gelten neue Kündigungsfristen und -termine, die denen der Angestellten nachempfunden sind. Für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, können die jeweils anwendbaren Kollektivverträge allerdings abweichende Kündigungsfristen und -termine vorsehen. Deshalb sollten besonders Saisonbetriebe die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen jetzt prüfen. Beitrag lesen

Best-Practice zur betriebswirtschaftlichen Optimierung Ihrer Apotheke

Stand: 30. September 2021
Sinkende Margen, verstärkte Konkurrenz durch den Versandhandel, stagnierende Kundenzahlen – so lautete die Bestandsaufnahme vieler Apotheken vor Corona. Entspannung bzw. Liquidität brachten in den letzten 18 Monaten vielerorts die Coronatests. Doch auch das ist „nur“ eine Momentaufnahme. Apotheker/innen sollten sich daher grundsätzlich Gedanken machen, an welchen Schrauben gedreht werden kann, um das Betriebsergebnis nachhaltig zu verbessern. Ansatzpunkte gibt es dabei einige. Beitrag lesen

Wie hoch kann der Abschreibungssatz bei der beschleunigten Abschreibung von Gebäuden sein?

Stand: 30. September 2021

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Degressive Abschreibung für Anschaffungen ab 1.7.2020 - Neue Abschreibemöglichkeit für Unternehmer/innen“ vom 18. September 2020). Im Jahr, in dem die Absetzung für Abnutzung erstmalig zu berücksichtigen ist, beträgt die AfA höchstens das Dreifache des bisher gültigen Prozentsatzes (7,5 % bzw. 4,5 %), im darauffolgenden Jahr höchstens das Zweifache (5 % bzw. 3 %). Ab dem zweitfolgenden Jahr erfolgt die Bemessung der AfA wie bisher. Die aktuell gewarteten Einkommensteuerrichtlinien führen dazu nun weiter aus:

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Steht das Pendlerpauschale bei Benutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder E-Bikes zu?

Stand: 30. September 2021
Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale in der Form von Werbungskosten kann berücksichtigt werden, wenn die einfache Wegstrecke 20 km übersteigt und die Benützung von Massenverkehrsmitteln zumutbar ist (kleines Pendlerpauschale). Das große Pendlerpauschale steht zu, wenn kein Massenverkehrsmittel zumutbar ist oder bei einer Behinderung und wenn die einfache Wegstrecke 2 km übersteigt. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag, welcher die Lohnsteuer direkt verringert und beträgt pro Kilometer zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz € 2,00. Ob das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zustehen, ist zwingend mit dem Pendlerrechner des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu ermitteln. Beitrag lesen

Tipps zu Aufbau und Pflege von Businesskontakten

Stand: 30. September 2021
Der Aufbau und die Pflege von Kontakten ist für jeden Unternehmer ein wesentlicher Teil seines Erfolges. Beachten Sie dabei folgende Tipps für Ihre Netzwerkaktivitäten: Beitrag lesen

Investitionsprämie – Erste Deadline für Abrechnung 30.9.2021

Stand: 6. September 2021

Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen / bezahlt wurden, die Deadline 30.9.2021 gilt. Ab 1.10.2021 ist die Einreichung der Abrechnung nicht mehr möglich.

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