Die mittel- und langfristige Planung von (großen) Veranstaltungen ist angesichts des unsicheren Infektionsgeschehens und damit verbundener Einschränkungen mit einem Risiko verbunden. Um Anreize zur Organisation derartiger Events – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen, Sport-Events – zu setzen, wurde bereits im Februar 2021 der Corona-Schutzschirm I für Veranstaltungen aufgelegt, der Veranstaltern im Falle eines coronabedingt abgesagten oder nur eingeschränkt stattfindenden Events bis zu 90% der förderbaren Kosten ersetzt (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Corona-Schutzschirm für Veranstaltungen bietet Planungssicherheit für die Veranstaltungsbranche“ vom 17.2.2021).
Mit dem Corona-Schutzschirm II wurde nunmehr ein zweites Modell ins Leben gerufen – mit erhöhter Haftungssumme bis 10 Millionen Euro pro Veranstaltung (statt 2 Millionen) – bei Deckung bis zu 80% der angelaufenen Kosten. Im Unterschied zum Corona-Schutzschirm I fällt beim Schutzschirm II eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% des mit der Haftung besicherten Betrages sowie eine Haftungsprovision – abhängig von der Größe des veranstaltenden Unternehmens – in Höhe von 0,25 – 1% pro Jahr an. Die Antragstellung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Wir haben die Details für Sie zusammengefasst.