LBG Österreich – Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
Trägt der Dienstgeber das Risiko für Erkrankungen/Unfälle im Urlaub oder Zeitausgleich – oder bleibt’s beim vereinbarten Urlaub/Zeitausgleich-Konsum?
Stand: 1. Juni 2021Kommt es während des Urlaubs oder Zeitausgleichs zu einer Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters (Krankheit oder Unfall) stellt sich die Frage, ob das Urlaubs- oder Zeitguthaben dennoch verbraucht wird. Hier kommt es auf den einzelnen Anlassfall an: Während in Fällen des Zeitausgleichs das Zeitguthaben immer als verbraucht gilt, kann es in Fällen des Urlaubs bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu einer Unterbrechung des Urlaubs mit dem Ergebnis, dass vereinbarte Urlaubstage als nicht konsumiert gelten, kommen.