Steuer-News | Unternehmer-News

Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021

Stand: 24. November 2020
Zur weiteren Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche, die von der COVID-19-Krise betroffen sind, soll der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 5% nicht wie aktuell gesetzlich geregelt mit 31.12.2020 enden, sondern bis 31.12.2021 verlängert werden. Zudem sollen bis 31.12.2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie diesem begünstigten Steuersatz von 5% unterliegen. Beitrag lesen

Verlängerung der bestehenden Abgabenstundungen und keine Vorschreibung von Anspruchszinsen bis 31.3.2021

Stand: 24. November 2020
Derzeit gilt eine Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis 15. Jänner 2021. Diese Frist soll bis 31. März 2021 verlängert werden. Parallel zur Verlängerung bzw. Neugewährung von Stundungen bis zum 31. März 2021 sollen in diesem Zeitraum auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden. Beitrag lesen

Verlängerung der befristeten steuerlichen COVID-Maßnahmen bis 31.03.2021: Pendlerpauschale, SEG-Zulagen, Überstunden, Kurzarbeit-Sonderzahlung

Stand: 24. November 2020
  • Das Pendlerpauschale soll trotz Corona bedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit bis Ende März 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor der COVID-19-Krise gewährt werden.
  • Zusätzlich soll die steuerfreie Behandlung von SEG-Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschlägen (für Überstunden) trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit wie vor der Pandemie weiterbestehen.
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0% USt für COVID Tests & Impfungen

Stand: 24. November 2020
Die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen sind bis 31.12.2022 steuerfrei. Beitrag lesen

Lockdown-Umsatzersatz für Handel (20–60 %) und körpernahe Dienstleistungen (80 %) vom Vergleichszeitraum November 2019 – Beantragung von 23.11.2020 bis 15.12.2020

Stand: 23. November 2020

Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung („Harter Lockdown“ von 17.11. – 6.12.2020) von behördlichen Einschränkungen betroffen und auch in einer direkt von den mit der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung verordneten Einschränkungen betroffenen Branche tätig sind, haben analog zu den Unternehmen, die bereits vom „Lockdown light“ (seit 3.11.2020) betroffen sind, Anspruch auf einen Umsatzersatz.

Dienstleistungsunternehmen, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, erhalten 80 % des Umsatzes vom Vergleichszeitraum 2019. Für Handelsunternehmen ist der Umsatzersatz – abhängig von der Verderblichkeit und Saisonalität der Ware, der Umsatz/Ertrag-Relation, der Wahrscheinlichkeit von Nachziehkäufen – gestaffelt und beträgt 20 %, 40 % oder 60 %. Die Handelskategorisierung für den Umsatzersatz ist im Anhang der Richtlinie gemäß ÖNACE-Klassifikation veröffentlicht. Der Antrag auf Umsatzersatz muss bis spätestens 15.12.2020 über FinanzOnline gestellt werden. Die Berechnung erfolgt automatisch anhand der Steuerdaten. Wir haben für Sie wichtige Details und wesentliche Unterlagen zusammengefasst.

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Arbeitgeber-Entschädigung für bezahlten Verdienstentgang bei behördlich angeordneter Covid-19-Mitarbeiter-Quarantäne. Antrag binnen 3 Monaten nach Ende der Quarantäne erforderlich.

Stand: 23. November 2020
Wenn Mitarbeiter behördlich unter Covid-19-Quarantäne gestellt werden, weil sie entweder selbst mit Corona infiziert sind oder enge Kontaktpersonen von Infizierten waren, so erlässt die zuständige Behörde einen sogenannten Absonderungsbescheid. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die behördliche Quarantäne beendet ist und der Mitarbeiter den Dienst wieder antreten kann. Der Arbeitgeber muss seinen Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz spätestens binnen 3 Monaten nach Ende der behördlichen Quarantäne bei der Behörde geltend machen. Dabei sind wichtige Details zu beachten. Beitrag lesen

Entschädigung für Verdienstentgang, den der Unternehmer durch die über ihn selbst behördlich angeordnete Covid-19-Quarantäne erleidet.

Stand: 23. November 2020
Unternehmer in behördlich angeordneter Covid-19-Quarantäne haben Anspruch auf Erstattung ihres Verdienstentgangs. Für die Berechnung stellt das Gesundheitsministerium online ein umfangreiches Excel-Tool zur Verfügung. Dieses muss ausgefüllt dem Antrag auf Entschädigung beigelegt werden - ausgedruckt oder bei Antragstellung per Mail als pdf. Das Excel-Tool umfasst neun Tabellenblätter sowie umfangreiche Erklärungen zum Ausfüllen. Vorgesehen ist, dass insbesondere ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Richtigkeit der Berechnung bestätigen muss, wobei hierfür anfallende Kosten (bis maximal € 1.000) vom Antragsteller direkt im Excel-Tool ebenso geltend gemacht werden können. Beitrag lesen

Rechtzeitige Entscheidung zu Begründung, Erweiterung oder dem Ausscheiden aus einer steuerlichen Unternehmensgruppe treffen - Verlustverwertung

Stand: 23. November 2020
Steuerliche Optimierungen, die bei Konzernen ganz selbstverständlich sind, bleiben bei mittelständischen Unternehmensgruppen völlig zu unrecht leider oft unbeachtet. Ein gutes Beispiel ist die vernachlässigte Bildung einer steuerlichen Unternehmensgruppe zwischen einer Muttergesellschaft und deren Tochtergesellschaft oder auch anderen verbundenen Unternehmen. Erleidet nämlich eine Gesellschaft einen Verlust und erzielt eine andere Gesellschaft einen Gewinn, so hat die gewinnträchtige Gesellschaft diesen voll zu versteuern, und kann den Verlust des anderen verbundenen Unternehmens dabei nicht in Abzug bringen. Gerade für diese Fälle besteht die Möglichkeit zur Bildung einer steuerlichen Unternehmensgruppe in Österreich. Wichtig ist, dass es sich um finanziell verbundene Körperschaften (z.B. GmbHs) handelt und zeitgerecht vor Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres gehandelt wird. Beitrag lesen

Wie sind Elektroautos steuerlich begünstigt?

Stand: 23. November 2020
Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der bereits bestehenden und der neuen Begünstigungen von echten E-Autos (für Hybridfahrzeuge gelten zum Teil abweichende Regelungen): Beitrag lesen

Kleinunternehmer: Antrag auf Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung für Kleinunternehmer für 2020 – Antragstellung bis 31.12.2020

Stand: 23. November 2020
Kleinunternehmer im Sinne der gewerblichen Sozialversicherung ist im Jahr 2020 ein Unternehmer (Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung oder FSVG-versicherter Arzt) mit Umsätzen aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten von nicht mehr als € 35.000 und Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit von nicht mehr als € 5.527,92. Wird bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) glaubhaft gemacht, dass diese Grenzen nicht überschritten werden, so kann eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung für das Jahr 2020 bis zum 31.12.2020 beantragt werden, wenn … Beitrag lesen