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LBG-Unternehmer-Video "Steuer | Unternehmer-Tipps – Verpassen Sie keine Fristen. Es geht um Ihr Geld".

Stand: 10. Dezember 2020

Michael Bergmann, Bernhard Bortel, Silvia Frasch und Claudia Zielowski, alle Steuerberater/innen bei LBG Österreich, informieren Sie in unserem kompakten Unternehmer-Video über 20 wichtige Fristen und geben Ihnen Anhaltspunkte, was Sie vor und rund um den Jahreswechsel jedenfalls noch überlegen und entscheiden sollten. 20 Tipps in 30 Minuten.

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Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12.2020: 50% Umsatzersatz vom Vergleichszeitraum Dezember 2019. Antragstellung von 16.12.2020 – 15.1.2021.

Stand: 10. Dezember 2020
Der Lockdown-Umsatzersatz für von der Verlängerung des Lockdown ab 7. Dezember 2020 (Betretungsverbot) betroffene Unternehmen kann ab 16. Dezember 2020 über FinanzOnline beantragt werden. Der Umsatzersatz beträgt 50 % vom Vergleichszeitraum Dezember 2019 und berechnet sich – wie schon der Lockdown-Umsatzersatz für den November 2020 – automatisch anhand der hinterlegten Steuerdaten (UVA). Beitrag lesen

Reminder „NPO-Zuschuss“ für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren, Kirchen, ausgegliederte Rechtsträger: Antragstellung noch bis 31.12.2020 möglich.

Stand: 10. Dezember 2020
Die Antragstellung lohnt sich für jede antragsberechtigte Organisation, werden doch – kurz gesagt –  betriebsnotwendige Kosten (außer Personalkosten) zwischen 1.4.2020 und 30.9.2020 bis zu 100% ersetzt sowie darüber hinaus ein sogenannter Struktursicherungsbeitrag in der Höhe von 7 % der Einnahmen aus 2019 gewährt. Das heißt, selbst wenn keine förderbaren Kosten im Betrachtungszeitraum angefallen sind, kann durch die Beantragung des Struktursicherungsbeitrages alleine ein Zuschuss lukriert werden. Beitrag lesen

Neue Datenbank für Umsatzsteuersätze bei Lieferungen an „Private“ innerhalb der EU wegen Entfall der Lieferschwelle ab 1.1.2021 (Entfall der Lieferschwelle verschoben auf 1.7.2021)

Stand: 10. Dezember 2020
Werden Gegenstände durch den österreichischen Unternehmer oder für dessen Rechnung von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat an einen Nichtunternehmer versendet oder befördert oder ist der österreichische Lieferer an einer derartigen Beförderung oder Versendung indirekt beteiligt, so gilt diese Lieferung für umsatzsteuerliche Zwecke ab dem 1.1.2021 (nunmehr verschoben auf 1.7.2021) grundsätzlich als in jenem EU-Staat ausgeführt, in dem die Lieferung endet. Die bisher bekannte Lieferschwelle gilt somit ab 1.1.2021 (nunmehr verschoben auf 1.7.2021) nicht mehr. Für österreichische Unternehmer kann es daher vermehrt zu Registrierungspflichten im Ausland und damit verbunden zur Anwendung von ausländischen Rechnungsausstellungsvorschriften kommen. Um diesen Verpflichtungen leichter nachkommen zu können, hat die Europäische Kommission kürzlich eine Datenbank zur Abfrage von Umsatzsteuersätzen in den EU Mitgliedstaaten veröffentlicht. Beitrag lesen

(Gründungsprivilegierte) GmbH: Mindeststammkapital von € 35.000, höheres Stammkapital zulässig, keine nachträglich gründungsprivilegierten Stammeinlagen.

Autor: Heinz Harb | 10.12.2020 Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt, auch bei Gründungsprivilegierung, € 35.000. Die Besonderheit einer gründungsprivilegierten GmbH besteht darin, dass die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter in einen gründungsprivilegierten und einen nicht gründungsprivilegierten Teil aufgeteilt werden und während aufrechter Gründungsprivilegierung von den Gesellschaftern durch Leistungen auf gründungsprivilegierte Stammeinlagen eingefordert werden können. Der Vorteil besteht laut Obersten Gerichtshof (OGH 25.3.2020, 6 Ob 54/20i) in einer Reduzierung des von den Gesellschaftern in den ersten 10 Jahren ab Gründung der Gesellschaft aufzubringenden Risikokapitals, um in den Genuss des Haftungsprivilegs der GmbH (Anmerkung: im Unterschied zum Einzelunternehmen, zu einer OG oder zu einem Komplementär einer KG) zu kommen. Der OGH hat sich in seinem Urteil auch mit der Frage befasst, ob nachträglich gründungsprivilegierte Stammeinlagen, beispielsweise bei Hinzutritt eines Finanzinvestors im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen werden können und ob Gesellschafter mit und ohne Gründungsprivilegierung nebeneinander denkbar sind. Bei all diesen Überlegungen sollten Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH allerdings die betriebswirtschaftlich angemessene Eigenkapitalausstattung einer GmbH, abhängig von der Geschäftstätigkeit, nicht unbeachtet lassen. Beitrag lesen

Kommanditgesellschaft: Wer stellt den Jahresabschluss auf, wie und durch wen erfolgt dessen Feststellung, Auswirkungen auf den Gewinnauszahlungsanspruch?

Stand: 10. Dezember 2020

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich jüngst mit einem Rechtsstreit zwischen zwei Brüdern im Zusammenhang mit der Aufstellung sowie der nachfolgenden Feststellung des Jahresabschlusses und des Anspruchs auf Gewinnauszahlung zu befassen. Die beiden Brüder hatten eine Kommanditgesellschaft (KG) errichtet und hierüber einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Ein Bruder fungierte als unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär), der andere als mit einer Haftsumme von EUR 10.000 beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist). Der Kommanditist machte Jahre später die Auszahlung seines vermeintlich bisher zu geringen Gewinnanteils klagsweise bei Gericht geltend und brachte vor, dass die Jahresabschlüsse der Vorjahre unrichtig und unvollständig aufgestellt und auch nicht rechtskonform durch seine Mitwirkung festgestellt worden seien.

Der OGH nahm diese Klage zum Anlass, in seinem Judikat generell für die Praxis der Kommanditgesellschaft wichtige Leitsätze darzulegen. Insbesondere lehnte er die frühere herrschende Auffassung, wonach der Jahresabschluss der (rechnungslegungspflichtigen) KG nur von allen persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementäre) zu unterzeichnen sei und damit als „festgestellt“ gilt als überholt mit dem Verweis auf den Grundlagencharakter des Feststellungsbeschlusses ab. Die Wirkung der Feststellung des Jahresabschlusses besteht nach Ansicht des OGH mit Hinweis auf die Lehre darin, dass hinsichtlich aller Fragen, für die der Jahresabschluss oder einzelne Positionen daraus von Bedeutung sind, eine für alle Gesellschafter verbindliche Determinante geschaffen wird. 

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Information und Consulting: Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 1,5 % ab 1.1.2021. Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung: Erhöhung um 1,45 %. KV-Zugehörigkeit und Mischbetriebe beachten.

Stand: 10. Dezember 2020
Die Sozialpartner haben sich betreffend den Kollektivvertragsabschluss für Angestellte in „Information und Consulting“ auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 1,5 % und für Angestellte in „Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung“ um 1,45 % ab 1. Jänner 2021 geeinigt. Darüber hinaus wurden die Lehrlingseinkommen, Zulagen und Aufwandsentschädigungen erhöht. Informationen zu den Details der ab 1.1.2021 geltenden Rahmenkollektivverträge und wichtige Hinweise betreffend den jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag seit der ab 1.1.2020 erfolgten KV-Aufspaltung sowie Beachtenswertes bei Vorliegen von Mischbetrieben (bei Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Fachverbänden und Bundesinnungen) finden Sie in unserem nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen

Fixkostenzuschuss: Alles was Sie zum Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss II wissen sollten übersichtlich aufbereitet zum Download

Stand: 24. November 2020
Der Fixkostenzuschuss soll die konkreten Fixkosten der durch COVID-19 betroffenen Unternehmen anteilig decken. Die Antragstellung für die dritte und letzte Tranche des Fixkostenzuschuss I ist seit 19. November 2020 möglich. Die Antragstellung für den neuen Fixkostenzuschuss II läuft seit 23. November 2020. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss II auf 10 Seiten übersichtlich und kompakt zum Download aufbereitet. Beitrag lesen

LBG-Arbeitgeber-Information: Stundungen, Raten, Kurzarbeit, Risikofreistellung, Meldefristen, Sanktionen – Österreichische Gesundheitskasse

Stand: 24. November 2020
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert über folgende Maßnahmen für, von den seit Anfang November 2020 durch Betretungsverbote besonders betroffene Betriebe. Und zwar gilt über die bisher schon bestehenden Unterstützungsmaßnahmen hinaus für Stundungen, Raten, Kurzarbeit, Risikofreistellung, Meldefristen und Sanktionen Folgendes: Beitrag lesen

Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021

Stand: 24. November 2020
Zur weiteren Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche, die von der COVID-19-Krise betroffen sind, soll der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 5% nicht wie aktuell gesetzlich geregelt mit 31.12.2020 enden, sondern bis 31.12.2021 verlängert werden. Zudem sollen bis 31.12.2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie diesem begünstigten Steuersatz von 5% unterliegen. Beitrag lesen