Reminder: Antragsfrist für die Investitionsprämie (7 % bzw. 14 %) endet am 28.2.2021. Rasch noch zeitgerecht Anträge stellen.
Stand: 18. Januar 2021Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen wurde die Investitionsprämie wieder eingeführt, mit der nun ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von generell 7% für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen bzw. 14% für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit gewährt wird. Wir haben wiederholt darüber in 2020 informiert.
Die Antragstellung läuft noch bis 28. Februar 2021. Förderungsfähig sind Unternehmer (iSd UGB) aller Branchen, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden – und zwar vom Ein-Personen-Unternehmen bis zum Großunternehmen. Wesentliche Voraussetzung ist, dass „erste Maßnahmen“ (z.B. Bestellung, Auftragserteilung, Baubeginn) in der Zeit vom 1.8.2020 bis spätestens 28.2.2021 gesetzt werden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch bei der Austria Wirtschaftsservice (aws). Bei einer beantragten Investitionsprämie ab € 12.000 ist zwingend die Bestätigung eines Steuerberaters vorgesehen. Wir übernehmen bei Auftragserteilung gerne für Sie die laut Förderrichtlinie damit verbundenen Arbeiten.