Neuregelung der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlicher Übertragung von Liegenschaften
Stand: 28. August 2015Die Steuerreform 2015/16 bringt hinsichtlich der Grunderwerbsteuer einerseits Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundvermögen (Baugrundstücke, Zinshäuser, Einfamilienhäuser usw.) und von gewerblichen Betrieben, andererseits bleiben die Rahmenbedingungen bei der unentgeltlichen Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unverändert. Beitrag lesen