Grundstückswert-Rechner auf BMF-Homepage ist online
Stand: 28. April 2016Die Grunderwerbsteuer wird seit 1.1.2016 grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert, wie z. B. bei Erwerben innerhalb der Familie oder anderen unentgeltlichen Erwerben (Ausnahme z. B. bei Übertragungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken). Für die Ermittlung des Grundstückswerts nach dem Pauschalwertmodell hat das BMF nun zur vereinfachten Berechnung einen Online-Rechner auf der Homepage des BMF zur Verfügung gestellt. Beitrag lesen