In welchen Fällen sind Spenden bzw. Sponsoring steuerliche Betriebsausgaben?
Stand: 22. September 2016Eine Spende gilt als freiwillige Zuwendung und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten absetzbar. Zahlungen für ein Sponsoring sind nur dann Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich auf einer wirtschaftlichen Grundlage beruhen und der Gesponserte eine verpflichtende Werbeleistung als Gegenleistung erbringt. Beitrag lesen