Sind langjährige Renovierungskosten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
Stand: 21. Februar 2017Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können grundsätzlich Aufwendungen für das Mietobjekt (u. a. auch Instandsetzungsaufwand) und die Absetzung für die Abnutzung als Werbungskosten abgesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass überhaupt eine Einkunftsquelle vorliegt. Beitrag lesen