Für die Geltendmachung des Vorsteuer-Abzuges ist eine sorgfältige Überprüfung des Vertragspartners notwendig!
Stand: 26. Mai 2017Erbringt ein Unternehmer einen steuerbaren Umsatz an einen anderen Unternehmer, so ist der leistende Unternehmer verpflichtet, über die erbrachte Lieferung oder Leistung eine Rechnung auszustellen. Nur wenn die Rechnung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, steht dem leistungsempfangenden Unternehmer grundsätzlich der Vorsteuerabzug zu. Beitrag lesen