Schönheitschirurg/in: Welche Leistungen sind umsatzsteuerfrei, welche sind umsatzsteuerpflichtig?
Stand: 12. September 2017Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die ein Arzt im Rahmen seiner Tätigkeit erzielt, sind von der Umsatzsteuer unecht befreit. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob sämtliche Leistungen einer Schönheitschirurgin, wie von ihr reklamiert, als steuerfreie medizinische Heilbehandlungen angesehen werden können und dementsprechend keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Beitrag lesen