Gesundheitsberuferegister – Ab 1.1.2018 Meldepflicht für Arbeitgeber bei Neuanmeldungen, ab 1.7.2018 Registrierungspflicht für Berufsangehörige selbst.
Stand: 4. Dezember 2017Im neuen Gesundheitsberuferegister sind laut Gesetz Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste einzutragen. Für Arbeitgeber dieser betroffenen Berufsgruppen bedeutet das: ab 1.1.2018 muss bei jeder Neuanmeldung zur Sozialversicherung auch die Meldung des jeweiligen Gesundheitsberufes mittels ELDA durchgeführt werden. Bereits jetzt angestellte Berufsangehörige können ebenso ab 1.1.2018 mittels einer Änderungsmeldung gemeldet werden. Die Registrierungspflicht für Berufsangehörige selbst (z.B. Arbeitnehmer) ist ab 1. Juli 2018 verpflichtend. Beitrag lesen