BMF-Erlass: Referenzzinssatz für die Berechnung der Zinsenersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen beträgt 0,5% für 2018
Stand: 18. Oktober 2017Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein zinsverbilligtes oder unverzinsliches Arbeitgeberdarlehen bzw. einen Gehaltsvorschuss, ist die daraus resultierende Zinsenersparnis als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu werten und damit grundsätzlich als Sachbezug anzusetzen. Der zur Berechnung der Zinsenersparnis anzuwendende Prozentsatz wird gemäß Sachbezugswerteverordnung jährlich neu ermittelt und gilt für das folgende Kalenderjahr. Beitrag lesen