Personalverrechnung: Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen im Kalenderjahr
Stand: 13. November 2017Die Gebietskrankenkasse bringt in Erinnerung: Die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen ist ein kalenderjährlicher Betrag. Für die Beitragsabrechnung bis zur Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen sind daher sämtliche Sonderzahlungen im Kalenderjahr zu berücksichtigen. Abweichend ist die Vorgangsweise geregelt, wenn in einem Kalenderjahr mehrere Beschäftigungen gleichzeitig ausgeübt werden. Beitrag lesen