Personalverrechnung: Ausländische Erntehelfer/innen im Jahr 2018
Stand: 8. März 2018Wissenswertes und Neues für 2018: Ausländische Erntehelfer/innen werden in begrenzter Zahl für die befristete Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft zugelassen. Die „Erntehelferbewilligungen“ sind beim Arbeitsmarktservice zu beantragen (Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für Saisonbeschäftigung). Die LK Österreich und das BMI haben ein Infoblatt zu den Änderungen der EU-Saisonier-Richtlinie erarbeitet, das wir Ihnen gemeinsam mit einer Information der Gebietskrankenkassen zur Verfügung stellen. Beitrag lesen