Steuer-News | Unternehmer-News

Personalverrechnung: Ausländische Erntehelfer/innen im Jahr 2018

Stand: 8. März 2018
Wissenswertes und Neues für 2018: Ausländische Erntehelfer/innen werden in begrenzter Zahl für die befristete Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft zugelassen. Die „Erntehelferbewilligungen“ sind beim Arbeitsmarktservice zu beantragen (Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für Saisonbeschäftigung). Die LK Österreich und das BMI haben ein Infoblatt zu den Änderungen der EU-Saisonier-Richtlinie erarbeitet, das wir Ihnen gemeinsam mit einer Information der Gebietskrankenkassen zur Verfügung stellen. Beitrag lesen

LBG Praxis-Tipp: “Dienstleistungsscheck” bei haushaltstypischen Dienstleistungen im Privathaushalt

Stand: 8. März 2018
Mit einem Dienstleistungsscheck kann ein Arbeitgeber (natürliche Person) einen Arbeitnehmer für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen im Privathaushalt des Arbeitgebers entlohnen. Haushaltstypische Dienstleistungen können z.B. Reinigungsarbeiten, Beaufsichtigung von Kindern, Einkäufe von Lebensmitteln oder einfache Gartenarbeiten sein. Nicht zulässig sind z.B. Tätigkeiten für die eine (längere) Ausbildung erforderlich ist, wie Alten- und Krankenpflege oder auch Arbeiten in einem Unternehmen. Beitrag lesen

Ist für unentgeltliches Aufladen eines Elektroautos für Arbeitnehmer ein Sachbezug anzusetzen?

Stand: 8. März 2018
Kann ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Elektroauto (CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer) auch für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nützen, so ist seit 2016 laut Verordnung ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Und wie ist das Gratis-Laden des privaten E-Autos zu beurteilen? Beitrag lesen

Wie werden Internatskosten für Lehrlinge refundiert?

Stand: 8. März 2018
Seit 1.1.2018 hat der Lehrherr die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), zu tragen. Bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind ebenso die bei Unterbringung in einem Schülerheim entstehenden Kosten zu tragen. Beitrag lesen

Arbeitgeber-Beratung: Ein Beschäftigungsbonus kann auch nach dem 31.1.2018 für Ersatzarbeitskräfte mit einem förderfähigen Arbeitsverhältnis beantragt werden.

Stand: 21. Februar 2018
Scheiden Mitarbeiter/innen aus dem Arbeitsverhältnis aus, für das ein Beschäftigungsbonus ursprünglich beantragt war, dann können im Antrag nachfolgende Mitarbeiter/innen als so genannte Ersatzarbeitskräfte eingesetzt werden. Dies ist möglich, sofern das ursprünglich beantragte Arbeitsverhältnis zumindest vier Monate aufrecht war und die Ersatzarbeitskraft die Förderungsvoraussetzungen nach Punkt 6.1.1 der Sonderrichtlinie Beschäftigungsbonus erfüllt. Ein Beschäftigungsbonus kann in diesen Fällen daher auch nach dem 31.1.2018 beantragt bzw. eine Ersatzarbeitskraft genannt werden! Beitrag lesen

Was ist bei Leistungen eines Dienstleisters aus der EU für den Arzt zu beachten?

Stand: 21. Februar 2018
Wenn Dienstleistungen für die Ordination, wie Beratungs- und Marketingleistungen, von Unternehmen aus der EU erbracht und an die Ordination verrechnet werden, gibt es einige Regelungen zu beachten. Beitrag lesen

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Italien: Kurzfristige Tätigkeiten von Arbeitskräften einer italienischen Betriebsstätte im österreichischen Stammhaus.

Stand: 20. Februar 2018
Werden in Italien ansässige und in einer italienischen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft (Ö-AG) beschäftigte Mitarbeiter zur kurzfristigen Arbeitsausübung, etwa zu Schulungszwecken, in das österreichische Stammhaus der Ö-AG berufen, so unterliegen deren Bezüge, soweit sie aliquot auf Tätigkeiten in Österreich entfallen, gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA Italien der österreichischen Besteuerung. Die Anwendung der Sonderregelung für kurzfristige Arbeit gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA Italien, welche das auf Grund der Betriebstättenzugehörigkeit der Arbeitnehmer zur italienischen Betriebstätte bereits bestehende italienische Besteuerungsrecht an den Bezügen dieser Mitarbeiter aufrecht erhalten könnte, scheitert an der Nichterfüllung der in lit b vorgesehenen Bedingung, dass die Vergütungen von einem Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in dem anderen Staat ansässig ist. Da der Arbeitgeber der in Italien ansässigen Arbeitnehmer in Österreich ansässig ist, kommt auf Grund des Erfordernisses der kumulativen Erfüllung aller in Art. 15 Abs. 2 DBA Italien für die Beibehaltung des Besteuerungsanspruchs des Ansässigkeitsstaates maßgeblichen Kriterien die Anwendung dieser Bestimmung nicht in Betracht. Beitrag lesen

Controlling: Steuern Sie Ihr Unternehmen durch treffsichere Auswertungen und Kennzahlen!

Stand: 1. Februar 2018
Softwareprogramme erzeugen oft eine Vielzahl verwirrender Kennzahlen und Auswertungen. Das muss nicht sein. Setzen Sie klare Ziele und wirtschaftliche Messlatten, an denen Sie erkennen, ob’s erfolgreich läuft oder ob Sie steuernd eingreifen müssen. Wir helfen Ihnen dabei und erarbeiten mit Ihnen jene Auswertungen und Kennzahlen, die für die Führung Ihres Unternehmens wichtig sind – und stellen Ihnen diese dann als laufenden Wirtschaftsbericht zur Verfügung. Damit aus der Buchhaltung lebendige Zahlen für Unternehmer werden! Bei der Erarbeitung eines sinnvollen, beispielsweise monatlichen Wirtschaftsberichtes aus der laufenden Buchhaltung und dem wirtschaftlichen Unternehmensumfeld machen folgende Überlegungen Sinn ... Beitrag lesen

Meldefristen 28.2.2018 beachten: Freie Dienstnehmer, Vortragende, Auslandszahlungen, Schwerarbeit!

Stand: 1. Februar 2018
Unternehmer haben Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vergütung von Leistungen bestimmter Gruppen von Selbstständigen (z.B. Vortragende, Aufsichtsratsmitglieder oder Versicherungsvertreter), der Zahlung für bestimmte Leistungen ins Ausland und der Verrichtung von Schwerarbeitstätigkeiten zu beachten. Die Meldefrist für Leistungen im Jahr 2017 läuft am 28.2.2018 aus. Beitrag lesen

„Neue Selbstständige“: Rechtzeitige Überschreitungserklärung erspart den Beitragszuschlag in der Pflichtversicherung

Stand: 1. Februar 2018
„Neue Selbstständige“ sind in der Regel erst dann sozialversicherungspflichtig, wenn die aus ihrer Tätigkeit erzielten Einkünfte über der gesetzlich vorgesehenen Versicherungsgrenze liegen. Besteht noch keine Pflichtversicherung (weil etwa die Tätigkeit erst im laufenden Jahr aufgenommen wurde oder die Einkünfte bislang unter der maßgeblichen Versicherungsgrenze lagen), sollten Sie der zuständigen Sozialversicherungsanstalt das Überschreiten der Grenze rechtzeitig melden: Bei Feststellung der Pflichtversicherung im Nachhinein und ohne eigene Meldung verhängt die Sozialversicherungsanstalt nämlich ansonsten einen Beitragszuschlag von 9,3% der Beiträge! Beitrag lesen