Ferialpraktikanten rechtzeitig anmelden
Stand: 21. Juni 2018Die Ferien rücken immer näher und damit auch die Zeit der Ferialpraktikanten. „Echte Ferialpraktikanten" sind Schüler/innen bzw. Student/innen, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene Tätigkeit verrichten. Gerade im Rahmen der landwirtschaftlichen Schulen spielt das Ferialpraktikum eine wichtige Rolle. Pflichtpraktikanten, die wie beispielsweise im Kollektivvertrag für Landarbeiter vorgesehen eine Entschädigung erhalten, sind wie alle Dienstnehmer/innen vor Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Beitrag lesen