Einheitswerthauptfeststellung - Sozialversicherungswirksamkeit auf 1. April 2018 verschoben. Hier finden Sie die Details.
Stand: 3. April 2018Die Einheitswerthauptfeststellung in der Land- und Forstwirtschaft ist weitgehend abgeschlossen und nahezu alle Hauptfeststellungsbescheide wurden bereits zugestellt. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, wurde nun der sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeitstermin auf 1. April 2018 verschoben, der Beschluss erfolgte Ende Februar 2018 im Nationalrat. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hat jetzt über die Details dieser Regelung informiert. Beitrag lesen